Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage der AfD-Bundestagsfraktion gegen die Beteiligung der Bundesregierung und des Bundestages am milliardenschweren Corona-Aufbaufonds der EU als unzulässig abgewiesen. Bereits vor knapp einem Jahr hatte das höchste deutsche Gericht grünes Licht für die deutsche Teilnahme gegeben. Die AfD konnte nicht ausreichend darlegen, warum ihre Antragsbefugnis trotz dieses Urteils weiterhin besteht, so das Gericht am Freitag in Karlsruhe (Az. 2 BvE 4/21).
Der "Next Generation EU" Aufbaufonds soll den EU-Staaten helfen, nach der Pandemie wirtschaftlich wieder auf die Beine zu kommen. Die EU-Kommission nimmt dafür erstmals in großem Umfang Schulden auf. Das Programm hat ein Volumen von 750 Milliarden Euro zu Preisen von 2018 und läuft bis zum Jahr 2026. Ein Teil dieses Geldes wird als nicht rückzahlbare Zuschüsse ausgegeben, der Rest als Darlehen. Die Schulden müssen spätestens bis Ende 2058 beglichen sein. Besonders stark betroffene Länder wie Italien und Spanien erhalten den Großteil der Mittel.
Eine Klage gegen die Beteiligung Deutschlands hatte unter anderem ein Bündnis um AfD-Gründer Bernd Lucke erhoben. Am 6. Dezember 2022 entschied der Zweite Senat, dass keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen. Der sogenannte Eigenmittelbeschluss 2020 überschreite das geltende Integrationsprogramm der Europäischen Union in jedem Fall nicht offensichtlich. Zudem beeinträchtige er nicht die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestages.