14. März, 2025

Politik

Bundesverfassungsgericht weist Eilanträge zu Sondersitzungen zurück

Bundesverfassungsgericht weist Eilanträge zu Sondersitzungen zurück

Das Bundesverfassungsgericht hat jüngst die Anträge gegen die Sondersitzungen des scheidenden Bundestages abgewiesen. In Karlsruhe kamen die Verfassungsrichter zu dem Schluss, dass die Ansinnen der Antragsteller unbegründet seien. Die Entscheidung bringt rechtliche Klarheit in puncto der Sitzungsmodalitäten des Parlaments. Durch die Entscheidung wird der derzeitigen Praxis der Abhaltung von Sondersitzungen innerhalb gewisser Grenzen der Legislative Legitimität verliehen. In politischen Kreisen wird die Entscheidung teils als Bestätigung des verfassungsmäßigen Rahmens, teils als Zeichen klarer Richtlinien für die parlamentarische Geschäftsordnung wahrgenommen. Beobachter sehen darin unter anderem eine Stärkung der Handlungsfähigkeit des Parlaments auch in Übergangsphasen.