Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird am 28. November über die umstrittene Abschöpfung von Überschusserlösen im Rahmen der beendeten Strompreisbremse entscheiden. Insgesamt haben 22 Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Ökostrom Verfassungsbeschwerde eingereicht, um gegen die aus ihrer Sicht ungerechtfertigte finanzielle Belastung vorzugehen. Diese Maßnahme zielte darauf ab, Verbraucher in der Energiekrise angesichts der hohen Strompreise zu entlasten, indem teilweise die außerordentlichen Gewinne der Stromerzeuger herangezogen wurden. Mit den Überschusserlösen sind Gewinne gemeint, die deutlich über den prognostizierten Erwartungen lagen, ausgelöst durch die hohen Gaspreise aufgrund des russischen Angriffskriegs. Da Gaskraftwerke oft die kostenintensivsten Anbieter am Markt sind, beeinflussten sie die Preisgestaltung für alle Erzeuger, selbst wenn deren Produktionskosten konstant blieben. Dies führte dazu, dass auch Betreiber von Wind-, Solar- und Biomassekraftwerken erheblich profitierten. Die klagenden Betreiber argumentieren, dass die Abschöpfung der Überschusserlöse gegen das Grundgesetz verstößt und die Bewältigung solcher Krisen staatliche Aufgabe sei, finanziert aus Steuerquellen. Die Bundesregierung entgegnete in einer mündlichen Verhandlung, dass die Abschöpfung als Reaktion auf eine außergewöhnliche Situation notwendig gewesen sei, um einen stabilisierenden Beitrag auf dem angespannten Strommarkt zu leisten.