Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Mittwoch geurteilt, dass der Bund die für die Bekämpfung der Corona-Krise vorgesehenen Gelder nicht für den Klimaschutz verwenden darf. Das Gericht erklärte die Änderung des Nachtragshaushalts 2021 für verfassungswidrig. Das Urteil betrifft die Wirksamkeit der Schuldenbremse, wie Richterin Doris König betonte. Die Unionsfraktion im Bundestag hatte erfolgreich gegen die Umschichtung der Gelder geklagt.
Hintergrund des Urteils ist, dass der Bund aufgrund der Notfallsituation während der Corona-Pandemie den Haushalt 2021 um 60 Milliarden Euro aufstockte. Demnach ist es trotz Schuldenbremse in außergewöhnlichen Situationen möglich, Kredite aufzunehmen. Allerdings wurde das Geld letztendlich nicht für die Bewältigung der Pandemie und ihrer Folgen benötigt.
Die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP plante daraufhin, das Geld für den sogenannten Klima- und Transformationsfonds zu verwenden und schichtete es rückwirkend um. 197 Abgeordnete der Unionsfraktion im Bundestag klagten dagegen, da sie die Umgehung der Schuldenbremse befürchteten.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts musste sich mit der Frage befassen, ob eine Kreditermächtigung auch wirtschaftliche Krisenfolgen abdecken darf und wann nachträgliche Haushaltsänderungen beschlossen werden müssen.
Unionsfraktionsvize Mathias Middelberg argumentierte während der mündlichen Verhandlung im Juni, dass die Schuldenbremse eine wirksame Bremswirkung benötige, um Missbrauch zu verhindern. Selbst in Notlagen müsse klar sein, inwiefern der Staat Kredite aufnehmen darf, so Karsten Schneider, der Bevollmächtigte der Union.
Die Regierungsvertreter hingegen betonten, dass die Volkswirtschaft aufgrund der Pandemie geschwächt sei und private Investitionen notwendig gewesen wären. Die Umschichtung des Geldes sollte Verlässlichkeit für Investitionen schaffen. Gleichzeitig warnte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck vor den wirtschaftlichen Folgen einer Entscheidung gegen den Nachtragshaushalt.
Bereits im November 2022 hatte das Bundesverfassungsgericht in einer Eilentscheidung grünes Licht gegeben, unter anderem mit Blick auf die Verbraucherinnen und Verbraucher. Eine später als verfassungsgemäß erklärte Entscheidung gegen den Nachtragshaushalt hätte möglicherweise zu Strompreiserhöhungen geführt.
Das Gericht teilte mit, dass der Bundeshaushalt im schlimmsten Fall mit maximal 60 Milliarden Euro belastet würde. Es sei allerdings fraglich, ob diese Summe bis zur endgültigen Entscheidung ausgeschöpft werde.