Ein wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Strompreisbremse sorgt für Diskussionen in der politischen Landschaft Deutschlands. Besonders die Linkspartei hatte gehofft, die Übergewinnsteuer zu einem festen Bestandteil der nationalen Steuerlandschaft zu machen. Doch die Entscheidung der Richter mahnt zur Vorsicht: Solche Eingriffe in die Berufsfreiheit sind streng an außergewöhnliche Situationen gebunden.
Die Richter des Bundesverfassungsgerichts unterstreichen, dass die Strompreisbremse selbst auf einem wackeligen ökonomischen Fundament steht. Während Karlsruher erst juristische Aspekte der Abschöpfung beurteilen, bleibt die Frage nach der weiten Verteilung staatlicher Hilfen zur Entlastung von Stromkunden ungeklärt.
Die Bundesregierung dürfte dennoch erleichtert aufatmen. Eine Verurteilung der Abschöpfung als verfassungswidrig hätte für den Staatshaushalt desaströse Folgen haben können, da dann möglicherweise beträchtliche Rückzahlungen an die betroffenen Ökostromproduzenten im Raum gestanden hätten.