24. September, 2024

Politik

Bundesverfassungsgericht prüft Strompreisbremse: Ökostromanlagenbetreiber klagen gegen Gewinnabschöpfung

Bundesverfassungsgericht prüft Strompreisbremse: Ökostromanlagenbetreiber klagen gegen Gewinnabschöpfung

Die Bundesregierung führte Ende 2022 eine Strompreisbremse ein, um Haushalte und Unternehmen vor explodierenden Strompreisen zu schützen. Diese Maßnahme sah vor, dass ein Teil des Stromverbrauchs zu einem festgelegten, günstigeren Preis angeboten wurde. Einhergehend damit wurden sogenannte Überschusserlöse — also unerwartet hohe Gewinne insbesondere von Ökostrom-Produzenten — abgeschöpft, um die Preisbremse zu finanzieren. Am Bundesverfassungsgericht klagen nun 22 Betreiber von Ökostromanlagen gegen diese Abschöpfung.

Kürzlich verhandelten die Richter zu zwei Verfassungsbeschwerden der klagenden Betreiber von Windkraft-, Photovoltaik- und Biomassenanlagen. Diese bezeichnen die Gewinnabschöpfung als verfassungswidrig und argumentieren, dass die Energiekrise vom Staat und nicht durch ihre Gewinne zu bewältigen sei. Die hohen Stromkosten seien vorwiegend durch gestiegene Gaspreise verursacht worden, nicht durch die erneuerbaren Energien, so die Beschwerdeführer.

Aufseiten der Bundesregierung wurde betont, dass die Strompreisbremse eine Reaktion auf eine Ausnahmesituation gewesen sei. Philipp Steinberg, Ministerialdirektor im Wirtschaftsministerium, unterstrich, dass durch die Abschöpfung ein Beitrag zur Marktberuhigung geleistet werden sollte. Zudem sei der Eingriff zeitlich begrenzt und minimal gehalten worden, um die Marktmechanismen nicht zu stören.

Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet. Sollte der Senat die Abschöpfung als verfassungswidrig einstufen, könnte dies sowohl zukünftige als auch rückwirkende Konsequenzen haben. Im Extremfall könnte das Gesetz rückabgewickelt werden und die abgeschöpften 750 bis 800 Millionen Euro müssten zurückgezahlt werden. Die Bundesregierung zeigt sich jedoch optimistisch und rechnet nicht mit diesem Ausgang.

Die Verfassungsbeschwerde ist ein Instrument, das vor allem von Bürgern, aber auch von Unternehmen genutzt wird, um sich bei angenommener Grundrechtsverletzung an das Bundesverfassungsgericht zu wenden. Obwohl jährlich rund 5000 solcher Beschwerden eingehen, liegt die Erfolgsquote in den letzten zehn Jahren bei lediglich 1,66 Prozent.