28. März, 2025

Politik

Bundesverfassungsgericht prüft Altersgrenze für Notare: Ein Prüfstein für die Berufsfreiheit

Bundesverfassungsgericht prüft Altersgrenze für Notare: Ein Prüfstein für die Berufsfreiheit

Am Dienstag rückt ein grundlegendes Thema in den Fokus des Bundesverfassungsgerichts: die Überprüfung der verfassungsmäßigen Zulässigkeit der Altersgrenze von 70 Jahren für Notarinnen und Notare. Auslöser für die juristische Auseinandersetzung ist die Verfassungsbeschwerde eines Notars aus Nordrhein-Westfalen, der aufgrund der geltenden Altersregelung unfreiwillig in den Ruhestand versetzt wurde.

Dieser Notar, der im November 2023 die Altersgrenze überschritt, sieht sich in seinem Recht auf Berufsfreiheit beschnitten. Er argumentiert, dass die bestehende Regelung überholt sei, da der ursprüngliche Zweck, die Altersstruktur im Notariat zu ordnen, aufgrund des Mangels an Bewerbern für Anwaltsnotarstellen nicht mehr aktuell sei.

In der Bundesnotarordnung ist festgelegt, dass das Amt eines Notars am Ende des Monats erlischt, in dem der Betreffende sein 70. Lebensjahr vollendet. Dieses juristisch verankerte Automatismus steht nun auf dem Prüfstand des höchsten deutschen Gerichts. Ob die Berufsfreiheit härter wiegt als die bestehende Regelung, wird das Gericht jedoch erst in einigen Monaten entscheiden. Ein bereits zuvor eingereichter Eilantrag des Notars war in Karlsruhe erfolglos geblieben.