24. September, 2024

Politik

Bundesverfassungsgericht prüft Abschöpfung von Überschusserlösen aus Ökostrom

Bundesverfassungsgericht prüft Abschöpfung von Überschusserlösen aus Ökostrom

Die Bundesregierung führte Ende 2022 eine Strompreisbremse ein, um Haushalte und Unternehmen vor steigenden Energiekosten zu schützen. Dieses Gesetz sah vor, dass ein Teil des Stromverbrauchs zu einem festgelegten, günstigeren Preis angeboten wird und wurde teilweise durch Überschusserlöse von Ökostrom-Produzenten finanziert. Doch diese Regelung stößt auf massiven Widerstand.

Gleich 22 Betreiber von Ökostromanlagen haben Verfassungsbeschwerde eingereicht. Sie wehren sich dagegen, dass ihre Gewinne abgeschöpft wurden, um die Strompreisbremse zu finanzieren. Die Beschwerdeführer argumentieren, dass diese Maßnahme verfassungswidrig sei. Sie betonen, dass die Entlastung der Verbraucher eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und daher aus Steuermitteln zu finanzieren sei. Besonders kritisieren sie, dass die hohen Strompreise nicht durch erneuerbare Energien, sondern vor allem durch den Anstieg der Gaspreise infolge des russischen Angriffskriegs verursacht worden seien.

Im Bundesverfassungsgericht wird derzeit zu diesen Beschwerden verhandelt. Ein Urteil wird jedoch erst in einigen Monaten erwartet. Die Klärung dieser Frage könnte weitreichende Folgen für die Energiepolitik und die Finanzierung von Entlastungsmaßnahmen haben.

Mit einer Verfassungsbeschwerde können sich unter anderem Unternehmen an das Bundesverfassungsgericht wenden, wenn sie ihre Grundrechte verletzt sehen. Jährlich gehen etwa 5000 solcher Beschwerden in Karlsruhe ein, jedoch liegt die Erfolgsquote lediglich bei 1,66 Prozent.