Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute darüber entschieden, ob der Bund die für die Bekämpfung der Corona-Krise vorgesehenen Gelder auch für den Klimaschutz verwenden darf. Hintergrund der Klage ist die Änderung des Nachtragshaushalts 2021, gegen die die Unionsfraktion im Bundestag Einspruch erhoben hat. In der Verhandlung ging es unter anderem um die Frage, ob eine Kreditermächtigung auch wirtschaftliche Krisenfolgen abdecken darf und in welchen Fällen nachträgliche Haushaltsänderungen beschlossen werden müssen.
Der Bund hatte während der Corona-Pandemie den Haushalt 2021 nachträglich um 60 Milliarden Euro aufgestockt, um die Folgen der Krise abzumildern. Da das Geld letztendlich jedoch nicht vollständig für die Bewältigung der Pandemie benötigt wurde, plante die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP, es für den sogenannten Klima- und Transformationsfonds zu nutzen. Dies sollte einerseits dem Klimaschutz zugutekommen und andererseits die schwächelnde Wirtschaft wieder ankurbeln. Die Unionsfraktion im Bundestag erhob jedoch Einspruch, da sie darin eine Umgehung der Schuldenbremse sah.
Im November 2022 hatte das Bundesverfassungsgericht in einer Eilentscheidung grünes Licht für die Verwendung der Gelder gegeben, auch mit Blick auf mögliche Strompreiserhöhungen für Verbraucherinnen und Verbraucher, falls das Vorhaben gestoppt würde und sich später als verfassungsgemäß herausstellen würde. Nun hat das Gericht endgültig entschieden, dass die Verwendung der Gelder für den Klimaschutz zulässig ist.
Die Bundesregierung begrüßte das Urteil als positiven Beitrag für den Klimaschutz und die wirtschaftliche Stabilisierung Deutschlands. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet dies, dass die Strompreise vorerst nicht steigen werden. Ein mögliches Minus von bis zu 60 Milliarden Euro im Etat wird jedoch einkalkuliert.