Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Verwendung von Corona-Krediten für Klimaprojekte gegen die Verfassung verstößt. Dadurch sieht sich die Ampel-Koalition gezwungen, ihre geplanten Vorhaben vorübergehend zu stoppen. Lediglich Projekte zur Förderung der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich sind von dieser Entscheidung ausgenommen. Der Heizungstausch soll somit im kommenden Jahr weiter gefördert werden. Die Union, die gegen die Änderung des zweiten Nachtragshaushalts 2021 vor das Bundesverfassungsgericht gezogen war, betrachtet dies als Scherbenhaufen. Auch die Umweltschutzorganisation Greenpeace spricht von einem herben Rückschlag für den Klimaschutz.
60 Milliarden Euro - zwei verschiedene Töpfe
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betrifft den Haushalt für das Jahr 2021. Aufgrund der Notfallsituation während der Corona-Pandemie hat der Bund den Etat um 60 Milliarden Euro aufgestockt. In solchen außergewöhnlichen Situationen ist es trotz der Schuldenbremse möglich, Kredite aufzunehmen. Allerdings wurde das Geld letztendlich nicht für die Bewältigung der Pandemie und ihrer Folgen verwendet. Die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP plante, die 60 Milliarden Euro für den sogenannten Klima- und Transformationsfonds (KTF) zu nutzen. Dies sollte mit Zustimmung des Bundestags rückwirkend im Jahr 2022 geschehen.
Die Entscheidung aus Karlsruhe
Das Bundesverfassungsgericht betonte in seinem Urteil, dass es einen direkten Zusammenhang zwischen der außergewöhnlichen Notsituation und den finanzierten Maßnahmen geben muss. Der Gesetzgeber hat prinzipiell Spielraum bei dieser Entscheidung. Allerdings werde dieser Spielraum umso enger, je länger die Krise andauert und je größer die Anforderungen an die Begründung bestimmter Maßnahmen sind. In diesem konkreten Fall habe der Gesetzgeber jedoch nicht ausreichend klar gemacht, warum bestimmte Maßnahmen als Lösung dienen sollen, so die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats, Doris König. Das Gericht bemängelte zudem die wiederholte Verwendung von notlagenbedingten Kreditmitteln und die Tatsache, dass diese Mittel nicht zur Krisenbewältigung genutzt wurden. Außerdem dürfen Mittel aus einem Sondervermögen nur im Jahr ihrer Bereitstellung verwendet werden.
Weitreichende Folgen möglich
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) erklärte, dass die Auswirkungen des Urteils möglicherweise nicht nur den Bundeshaushalt, sondern auch die Haushalte der Länder betreffen könnten. Die Regierung wird gemeinsam mit dem Bundestag die umfangreiche Begründung und die Folgen des Urteils analysieren. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) betonte, dass alle Verpflichtungen eingehalten werden sollen. Als Beispiele für geplante Vorhaben aus dem Klima- und Transformationsfonds nannte er die Senkung der Stromkosten für Verbraucher durch die Übernahme der Ökoenergie-Umlage, die Förderung von Gebäudesanierung, E-Mobilität und Fernwärme.
Kritik an Regierung und Schuldenbremse
Die CSU sieht in dem Urteil einen herben Rückschlag für die Ampel-Koalition und bezweifelt deren Regierungsfähigkeit. CSU-Chef Markus Söder betonte, dass die Regierung so nicht weitermachen könne. Auch CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt äußerte scharfe Kritik und bezeichnete das Urteil als eine Klatsche für den Bundeskanzler und die Ampel-Koalition. Dadurch entstehe ein gigantisches Loch in Höhe von 60 Milliarden Euro im Bundeshaushalt. Bundeskanzler Scholz hält jedoch an dem Zeitplan für den Bundeshaushalt 2024 fest.
Wirtschafts- und Sozialexperten fordern eine Reform der Schuldenbremse. Sie schlagen vor, neue klar definierte Verschuldungsmöglichkeiten zu schaffen, anstatt ständig die verfassungsrechtliche Grauzone der Schuldenbremse auszutesten. Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) und verschiedener Umweltorganisationen fordern zudem, die Schuldenbremse aufgrund der anhaltenden Energiekrise vorübergehend auszusetzen. Sie sehen in dem Urteil eine enorme finanzielle Herausforderung für unverzichtbare Klimaprojekte und ihre sozial gerechte Umsetzung.