Das Bundesverfassungsgericht wird demnächst sein Urteil zur umstrittenen Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen in der baden-württembergischen Stadt Tübingen verkünden. Eine McDonald's Franchise-Nehmerin legte Verfassungsbeschwerde ein, um die bestehende Regelung anzufechten, nachdem das Bundesverwaltungsgericht im Mai 2023 die Tübinger Steuer bestätigt hatte. Diese Entscheidung stellt eine bemerkenswerte Wende dar, da McDonald's zuvor beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg noch erfolgreich war.
Seit dem 1. Januar 2022 erhebt die Stadt Tübingen die Steuer, mit der sie eine Reduzierung des Einweg-Abfalls im öffentlichen Raum erreichen möchte. Laut dieser Regelung wird für Einwegverpackungen wie Kaffeebecher 50 Cent, für Einweggeschirr wie Pommesschalen ebenfalls 50 Cent und für Einwegbesteck sowie andere Hilfsmittel wie Strohhalme 20 Cent verlangt.
Die aktuelle Verfassungsbeschwerde zieht breites mediales Interesse auf sich, da sie die Frage aufwirft, inwiefern Städte individuelle Maßnahmen gegen Umweltprobleme ergreifen können, wobei gleichzeitig die wirtschaftlichen Interessen großer Konzernnetze wie McDonald’s betroffen sind. Die bevorstehende Entscheidung wird weitreichende Konsequenzen für ähnliche Initiativen in anderen Städten nach sich ziehen können.