Der Bundestag steht kurz davor, den Etat für das Jahr 2024 festzulegen, doch bevor es soweit ist, könnte ein haushaltspolitischer Beschluss aus der Corona-Zeit die Ampel-Regierung einholen. Das Bundesverfassungsgericht wird am Mittwoch um 10.00 Uhr über den zweiten Nachtragshaushalt von 2021 entscheiden. Auf dem Spiel stehen hohe Milliardensummen, die die Bundesregierung bereits für den Klimaschutz eingeplant hat. Ein Urteil gegen die Umwidmungen könnte ein riesiges Finanzierungsloch reißen und Förderprogramme für Heizungstausch, Sanierung und die Halbleiterindustrie gefährden.
Das Geld, um das es geht, wurde ursprünglich als Kredite zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bereitgestellt und anschließend in den Energie- und Klimafonds gebucht, der nun als Klima- und Transformationsfonds (KTF) bezeichnet wird. Dieser Fonds finanziert langfristige Investitionen für mehr Klimaschutz. Mitglieder der oppositionellen Unionsfraktion haben gegen diese Umwidmung geklagt und argumentiert, dass die Bundesregierung damit bewusst die Schuldenbremse umgehe. Der Bundesrechnungshof bezeichnete die Umschichtung ebenfalls als "verfassungsrechtlich zweifelhaft".
Die Bundesregierung rechtfertigt die Umwidmung damit, dass Investitionen in den Klimaschutz die konjunkturelle Entwicklung ankurbeln könnten. Eine Entscheidung des Gerichts könnte verschiedene Szenarien mit sich bringen. Im besten Fall wird die Übertragung der Kredite als rechtens erklärt und es gibt keinen Handlungsbedarf. Möglich wäre aber auch, dass das Gericht strengere Vorgaben für ähnliche Situationen in der Zukunft macht. Die schlimmsten Konsequenzen würden eintreten, wenn das Gericht die Umwidmung für ungültig erklärt. Dann stünde das Geld im KTF nicht mehr zur Verfügung und Förderprogramme müssten gestrichen werden.
Der KTF wurde in den letzten Monaten zur Allzweckwaffe der Bundesregierung und finanziert Programme für mehr Klimaschutz, die Ansiedlung von Zukunftstechnologien und die Entwicklung hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft. Unter anderem werden Fördermittel für die Sanierung von Wohnhäusern, den Austausch alter Heizungen und die Entlastung der Bürger und Unternehmen bei den Strompreisen bereitgestellt. Weitere Mittel fließen in die Elektromobilität, Wasserstoffwirtschaft und den Ausbau von Schienenwegen. Auch staatliche Fördergelder für die Ansiedlung großer Halbleiter-Fabriken kommen aus dem KTF.
Für das Jahr 2024 sollte genügend Geld im Sondervermögen vorhanden sein, jedoch könnten die Programmausgaben bis 2027 ohne die 60 Milliarden Euro nicht alle finanziert werden. In diesem Fall müsste die Bundesregierung anderswo Geld beschaffen. Es besteht auch die Sorge, dass das Bundesverfassungsgericht die Buchungssystematik der Sondervermögen allgemein infrage stellen könnte. Dies würde Finanzminister Christian Lindner vor große Probleme stellen, da der Bund derzeit 29 Sondervermögen mit Verschuldungsmöglichkeiten in Höhe mehrerer Hundert Milliarden Euro unterhält.