Die Deutsche Fußball Liga (DFL) ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die Beteiligung an den Polizeikosten für Hochrisikospiele vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Der Erste Senat in Karlsruhe wies die Beschwerde ab und bestätigte die Vereinbarkeit der angegriffenen Norm mit dem Grundgesetz. Gerichtspräsident Stephan Harbarth erklärte, dass die Regelung, die Kosten auf die Verursacher zu verlagern, ein verfassungsrechtlich legitimes Ziel verfolge. Zielgruppen dieser Norm sind Spiele mit erwarteten Auseinandersetzungen zwischen Fanlagern.
Seit 2014 erlaubt das Bremische Gebühren- und Beitragsgesetz, Gebühren bei Veranstaltungen mit über 5.000 Personen zu erheben, wenn diese gewinnorientiert und potenziell gewaltgeneigt sind. Die DFL erhielt ihren ersten Gebührenbescheid bezüglich einer Begegnung zwischen dem SV Werder Bremen und dem Hamburger SV, die sich auf etwa 400.000 Euro belief und viele weitere nach sich zog.
Die DFL argumentierte, die Regelung sei verfassungswidrig, da eine zurechenbare Leistung der Stadt Bremen fehle. Zudem seien nicht die Organisatoren, sondern einzelne Störer für den Polizeieinsatz verantwortlich. Während das Verwaltungsgericht Bremen die Gebührenanforderung zunächst als rechtswidrig ansah, wurde dies in den höheren Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wiederholt verworfen.
Bis heute summieren sich die in Bremen erhobenen Gebühren auf über drei Millionen Euro. Ob andere Bundesländer das Modell adaptieren, bleibt abzuwarten. Sollten sich die Bremer Regelungen durchsetzen, könnten erhebliche finanzielle Belastungen auf die Profi-Vereine zukommen.