Einer aktuellen Analyse zufolge könnte ein nach der Wahlrechtsreform geschrumpfter Bundestag dem Bund jährlich bis zu 125 Millionen Euro sparen. Das arbeitgebernahe Wirtschaftsforschungsinstitut IW Köln hat diese Einsparungen ermittelt, die der Reform von 2023 zugrunde liegen, welche das Parlament verkleinern und die Sitzzahl deckeln soll.
Durch die Reform sollen nach der nächsten Bundestagswahl nur noch 630 Abgeordnete im Bundestag sitzen, verglichen mit den derzeitigen 733. Laut IW Köln könnte diese Reduktion pro Jahr eine dreistellige Millionensumme an Kosten einsparen. Die größten Einsparungen werden in den Bereichen Diäten, Mitarbeiteraufwendungen und Fraktionsgelder erwartet.
Konkret würde der Wegfall von etwa 100 Abgeordneten jährlich rund 13 Millionen Euro an Diäten sparen. Die Kosten für Mitarbeiter in den Abgeordnetenbüros könnten um etwa 45 Millionen Euro pro Jahr sinken. Die finanzielle Unterstützung der Fraktionen könnte je nach Parteizusammensetzung im Bundestag um bis zu 20 Millionen Euro jährlich reduziert werden. Auch bei Reise- und Bürokosten sowie bei der Fahrzeugflotte des Parlaments wird mit erheblichen Einsparungen gerechnet.
Allerdings bleiben einige Posten des Bundestags-Haushalts unverändert. So ist es laut IW-Experte Björn Kauder unwahrscheinlich, dass der Bund größere Teile seiner Immobilien abgeben würde.
Das Bundesverfassungsgericht hatte jüngst mehrere Klagen gegen das neue Wahlrecht geprüft und es im Wesentlichen für verfassungskonform erklärt. Lediglich die Fünf-Prozent-Hürde ohne die sogenannte Grundmandatsklausel wurde als verfassungswidrig eingestuft. Diese Klausel erlaubt es Parteien, die mindestens drei Direktmandate gewinnen, die Fünf-Prozent-Hürde zu umgehen. Das Gericht entschied, dass die Grundmandatsklausel vorerst bestehen bleibt, bis der Bundestag eine neue Regelung schafft. Sollte bis Herbst 2025 keine Änderung erfolgen, wird nach den aktuellen Voraussetzungen gewählt.