Der neu gewählte Bundestag steht vor seiner ersten Bewährungsprobe, da er am 25. März in Berlin zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenkommt. Der Ältestenrat des Parlaments hat diesen Termin, der zugleich der letztmögliche ist, festgelegt. Er ist verantwortlich für die Organisation der Sitzung und die Tagesordnung, wobei das Thema der Sitzordnung bislang vertagt wurde.
Besonders herausfordernd gestaltet sich der Umbau des Plenarsaals, da nur wenig Zeit zwischen zwei ausstehenden Sondersitzungen des alten Bundestags verbleibt. Der neue Bundestag wird mit 630 Abgeordneten deutlich kleiner sein, was eine Anpassung der Sitzverhältnisse notwendig macht. Diese organisatorischen Aufgaben erfordern eine effiziente Planung, um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden.
Doch nicht nur der Umbau, sondern auch die Sondersitzungen selbst sorgen für Spannung. Diese sind nötig, um entscheidende Grundgesetzänderungen durchzusetzen, die eine Lockerung der Schuldenbremse und die Schaffung eines Sondervermögens für Investitionen vorsehen. Die bislang regierenden Parteien Union und SPD hoffen, diese Änderungen noch vor der Neukonstituierung beschließen zu können, da sie im neuen Bundestag womöglich auf stärkerem Widerstand stoßen werden.
Ein weiterer zentraler Aspekt der konstituierenden Sitzung wird die Wahl des Bundestagspräsidenten sein, ein Posten, der traditionell der stärksten Fraktion zukommt. Auch die Wahl der Vizepräsidenten steht an, bei der allerdings die AfD angesichts bisheriger Misserfolge wohl erneut leer ausgehen könnte. Union und SPD signalisierten bereits, dass sie keiner AfD-Kandidatur zustimmen werden. Auch wenn die Geschäftsordnung die Wahl eines Vizepräsidenten aus jeder Fraktion vorsieht, muss dieser Anspruch per Wahl bestätigt werden, wie das Bundesverfassungsgericht 2022 klarstellte.