Die Haushälter im Bundestag haben heute beschlossen, den abschließenden Ausschuss-Beschluss des Etats für das Jahr 2024 um eine Woche zu verschieben. Grund hierfür ist die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts entstandene Lücke von 60 Milliarden Euro im Sondervermögen für Klimaausgaben. Trotz dieser Verzögerung soll der Terminplan für den endgültigen Haushaltsbeschluss im Plenum des Bundestags, wie nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur berichtet wird, unverändert bleiben. Dieser ist für den 1. Dezember geplant.
Die Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses, in der die Einzelpläne der Ministerien beraten werden, soll laut Plan wie geplant am (heutigen) Donnerstag stattfinden. Allerdings sollen am kommenden Dienstag auf Antrag der Union noch Sachverständige angehört werden, um das Urteil zu diskutieren. Der Beschluss über den Etat im Ausschuss soll dann am kommenden Donnerstag in einer digitalen Sondersitzung erfolgen.
Ursprünglich hatte die Union nach dem Urteil des Verfassungsgerichts eine Verschiebung der Bereinigungssitzung gefordert. Die Ampel-Koalitionäre lehnten dies jedoch ab, um den Haushalt noch in diesem Jahr zu beschließen. Andernfalls hätte eine vorläufige Haushaltsführung gedroht, was bedeutet, dass monatlich nur ein zwölftel des Haushaltsvolumens genutzt werden darf. Nach Angaben aus der Koalition hätte dies ab Januar zu möglichen Einschränkungen der Unterstützung Deutschlands für die Ukraine und Israel geführt.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch entschieden, dass die Verwendung von Corona-Krediten für Klimaprojekte verfassungswidrig ist und die Ampel-Koalition gezwungen, geplante Vorhaben vorübergehend einzufrieren. Dadurch fehlen nun 60 Milliarden Euro im sogenannten Klima- und Transformationsfonds, einem Sondervermögen, das parallel zum Bundeshaushalt geführt wird.
Die Bundesregierung schätzt ein, dass das Urteil des Verfassungsgerichts nicht nur Auswirkungen auf den Haushalt des Bundes, sondern auch auf die Haushaltspraxis der Länder haben könnte. Die ausführliche Begründung des Gerichts wird nun gemeinsam mit dem Bundestag genau ausgewertet.