05. Oktober, 2024

Technologie

Bundestag verschärft Rechtsanspruch auf schnelles Internet: Etappenziel im Digitalzeitalter

Bundestag verschärft Rechtsanspruch auf schnelles Internet: Etappenziel im Digitalzeitalter

Der Bundestagsausschuss für Digitales berät heute über verschärfte Regelungen zum Rechtsanspruch auf schnelles Internet, um die digitale Teilhabe für Bürgerinnen und Bürger weiter zu verbessern. Bereits im Dezember könnten die neuen Regeln in Kraft treten und den digitalen Anschluss für viele Haushalte in Deutschland sichern. Ein Überblick über das Vorhaben und seine Hintergründe.

Wöchentlich verkünden Internetanbieter Fortschritte beim Ausbau des Glasfasernetzes, wodurch immer mehr Haushalte von schnellen Glasfaserverträgen profitieren können. Diese Verbindungen bieten Downloadgeschwindigkeiten von bis zu 1000 Megabit pro Sekunde, während auch das Fernsehkabel-Internet beeindruckende Bandbreiten erreicht. Allerdings bleibt die Versorgung ungleichmäßig: In städtischen Gebieten und durch staatliche Förderung unterstützten Regionen ist das Angebot gut, ländliche Gegenden hingegen haben oft das Nachsehen. Nach Angaben der Bundesnetzagentur haben derzeit 1,8 Millionen Adressen im Festnetz weniger als 10 Megabit pro Sekunde im Download oder sind sogar komplett offline.

Um das Stadt-Land-Gefälle zu mindern, wurde Ende 2021 ein Rechtsanspruch auf schnelles Internet eingeführt, der ein Mindestmaß von 10 Megabit im Download und 1,7 Megabit im Upload vorgibt. Zudem darf die Latenz maximal 150 Millisekunden betragen. Bürger, die diese Leistung nicht erhalten, können bei der Bundesnetzagentur einen besseren Anschluss erzwingen, um eine angemessene digitale Teilhabe zu gewährleisten, inklusive der Nutzung von VPN-Verbindungen und Homeoffice-Videokonferenzen.

In der Praxis zeigt sich jedoch, dass der Anspruch oft ins Leere läuft. Seit der Einführung gingen etwa 5500 Beschwerden ein, doch nur in 30 Fällen wurde eine Unterversorgung festgestellt. Lediglich viermal griff die Behörde ein und zwang Anbieter zu Verbesserungen. Viele Anträge wurden abgelehnt, da technische Messungen ergaben, dass die Anschlüsse doch besser waren als vermutet, oder weil Ausbaumaßnahmen bereits geplant waren.

Die Verbesserungen sehen nun höhere Mindestvorgaben von 15 Megabit im Download und 5 Megabit im Upload vor. Der Bundestagsausschuss wird dem Vorschlag der Bundesnetzagentur voraussichtlich zustimmen. Damit könnten künftig 2,2 Millionen Adressen als unterversorgt gelten, eine Verbesserung von 0,4 Millionen. An der maximalen Latenz von 150 Millisekunden ändert sich nichts.

Die Ampelfraktionen im Ausschuss setzen sich zudem für eine Vereinfachung des Prozesses ein. Die Bundesnetzagentur soll neben dem Online-Kontaktformular auch eine Informationsbroschüre erstellen. "Ein Informationsangebot über das Recht auf Internet sollte in jedem Rathaus und Bürgeramt ausliegen, ganz analog und nah an den Bürgern," fordert die Grünen-Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner.

Verbraucherschützer bezeichnen die bisherigen Regelungen als unzureichend. Ramona Pop, Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, fordert nachdrücklich eine Erhöhung der Mindestbandbreite und ein transparenteres Antragsverfahren. Auch Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW kritisiert die bestehenden Regeln als wenig hilfreich. Er begrüßt die Anhebung der Werte, hält sie jedoch für nicht ausreichend.