05. Oktober, 2024

Politik

Bundestag und Bundesrat beschließen umfassende Reform des Postgesetzes

Bundestag und Bundesrat beschließen umfassende Reform des Postgesetzes

Die Reform des Postgesetzes, die seit 1997 auf ihre Anpassung wartet, ist nun offiziell beschlossen. Nach der Zustimmung des Bundestages im Juni hat auch der Bundesrat grünes Licht gegeben für die erste umfassende Änderung des Gesetzes. Diese Anpassung trägt den veränderten Kommunikationsgewohnheiten im digitalen Zeitalter Rechnung, in dem traditionelle Briefe eine untergeordnete Rolle spielen.

Im Zentrum der Reform stehen neue Vorgaben für die Beförderung von Briefen. Die Deutsche Post bekommt künftig mehr Spielraum: Statt bisher 80 Prozent der Sendungen am nächsten Werktag zustellen zu müssen, gilt nun erst am dritten Werktag eine Quote von 95 Prozent, am vierten Werktag dann 99 Prozent. Für die Verbraucher bedeutet dies, dass sie ab 2025 im Schnitt länger auf Standardbriefe warten müssen. Das Unternehmen kann durch diese neuen Vorlagen jedoch Kosten einsparen und hat bereits seine jahrelang etablierten Nachtflüge zur Briefbeförderung eingestellt.

Ein weiterer zentraler Punkt der Reform ist die Möglichkeit, Automaten anstelle von Postfilialen zu installieren. Diese dürfen jedoch nur in Regionen aufgestellt werden, wo keine Einzelhändler bereit sind, Postschalter zu betreiben. Kommunen werden bei der Entscheidungsfindung einbezogen, während die Bundesnetzagentur das letzte Wort behält. Zudem wird eine neue Kennzeichnungspflicht für Pakete ab 10 Kilo eingeführt, um Zusteller vor gesundheitlichen Schäden zu schützen.

Das ursprünglich geplante Verbot von Subunternehmern in der Paketbranche wurde nicht umgesetzt. Stattdessen sollen strengere Kontrollpflichten den Einsatz dieser Auftragnehmer regulieren. Dies ist ein Kompromiss, da Gewerkschaften wie Verdi und einige Politiker die Arbeitsbedingungen bei Subunternehmern kritisieren. Der Zoll hat bei Kontrollen immer wieder Fälle von Schwarzarbeit und anderen Verstößen festgestellt.

Die wesentlichen Teile der Gesetzesreform treten im Januar 2025 in Kraft.