30. Oktober, 2024

Politik

Bundestag ringt um Etat für 2024 nach Haushalts-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Bundestag ringt um Etat für 2024 nach Haushalts-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Der Bundestag befindet sich nach dem Haushalts-Urteil des Bundesverfassungsgerichts in einer Auseinandersetzung um den Etat für das kommende Jahr. Die Oppositionspartei Union mahnte am Donnerstag, dass es jetzt kein "Business as usual" geben könne. Die Entscheidung der Karlsruher Richter könnte nicht nur eine Lücke von 60 Milliarden Euro in die Finanzierung von Klimaschutzprojekten und den klimafreundlichen Umbau der Industrie reißen, sondern auch den Umgang mit schuldenfinanzierten Sondervermögen in Frage stellen. Der Bund unterhält allein 29 dieser Sondertöpfe neben dem Haushalt, welche Verschuldungsmöglichkeiten in Höhe mehrerer Hundert Milliarden Euro bieten.

Finanzminister Christian Lindner bremste im Bundestag die Debatte über grundlegende Konsequenzen, da die Bundesregierung das Urteil sorgfältig auswerte. Auch betonte er, dass die Schuldenbremse und der Verzicht auf Steuererhöhungen Leitplanken der Ampel-Politik bleiben würden. Dennoch müsse die Koalition nun lernen, Prioritäten zu setzen, da es in den letzten Jahren bereits Probleme damit gab.

Obwohl die Unsicherheiten bestehen, will die Ampel an ihrem Zeitplan für die Verabschiedung des Haushalts für 2024 am 1. Dezember festhalten. Jedoch wurde ein wichtiger Beschluss auf dem Weg dahin auf Antrag der Union um eine Woche verschoben. Der Haushaltsausschuss soll nun am kommenden Donnerstag die letzten Änderungen im Etat billigen, anstelle wie ursprünglich geplant, am Freitag. Es heißt nun: Beschlüsse unter Vorbehalt.

Trotz des Beginns der Bereinigungssitzung, in der die Minister ihre Etats vor dem Ausschuss verteidigen müssen, werden am Dienstag zunächst noch Sachverständige angehört. Die Frage lautet: Kann der Haushalt für 2024 nach dem Gerichtsurteil überhaupt wie geplant beschlossen werden?

Die Union hält dies für ausgeschlossen. Fraktionsvize Mathias Middelberg argumentiert beispielsweise, dass das Urteil auch den 200 Milliarden Euro schweren Sondertopf für die Energiepreisbremsen infrage stellt. Peter Boehringer von der AfD sagte ebenfalls, dass der vorgelegte Haushalt für 2024 verfassungsrechtlich angreifbar sein wird.

Aus Protest entschieden die Unionshaushälter, in der Bereinigungssitzung keine eigenen Änderungsanträge zu stellen. Fraktionschef Friedrich Merz betonte, dass es klar sei, dass es im kommenden Jahr einen Nachtragshaushalt geben müsse. Das Nicht-Handeln der Regierung, obwohl sie dies bereits wisse, verstoße gegen das Gesetz.

Das höchste deutsche Gericht erklärte am Mittwoch eine Umwidmung von 60 Milliarden Euro Krediten im Haushalt von 2021 für nichtig. Diese Kredite waren zur Bewältigung der Corona-Krise genehmigt worden und sollten dann für Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft eingesetzt werden. Nun stehen die Milliarden nicht zur Verfügung.

Linksfraktionschef Dietmar Bartsch warf der Regierung vor, dem Land Versprechen mit ungedeckten Checks gegeben zu haben. Die Frage, woher das Geld nun kommen solle, stellte er in den Raum. Andreas Audretsch, Fraktionsvize der Grünen, warf vor allem Friedrich Merz vor, keine eigenen Vorschläge zu machen. Die Blockierung der Haushaltsberatungen durch die Union sei unverantwortlich.

Wirtschaftsminister Robert Habeck betonte, dass es weiterhin Förderung für den klimafreundlichen Umbau der Industrie geben müsse. Obwohl das Urteil des Verfassungsgerichts sage, dass es nicht so weitergehen könne, wie es gedacht war, müsse eine alternative Lösung gefunden werden, da ansonsten auch Arbeitsplätze aus Deutschland verschwinden könnten. Das Umweltbundesamt schlägt vor, "klimaschädliche Subventionen" abzubauen und nennt als Beispiel die Energiesteuervergünstigung von Diesel und das Dienstwagenprivileg.