07. Juli, 2024

Politik

Bundestag fördert Solarstrom auf dem Balkon und virtuelle Eigentümerversammlungen

Bundestag fördert Solarstrom auf dem Balkon und virtuelle Eigentümerversammlungen

Der Bundestag hat jüngst beschlossen, Mietern die Installation von Balkonkraftwerken zu erleichtern. Diese sogenannten Steckersolargeräte wurden nun in den Katalog der baulichen Veränderungen aufgenommen, deren Genehmigung Mietern grundsätzlich zusteht. Wo bisher Eigentümer und Vermieter ihre Einwilligung ohne triftigen Grund verweigern konnten, ist dies nun nicht mehr möglich.

Neben der Förderung von Solarstrom für Mieter, setzt ein weiterer Teil der Gesetzesnovelle auf die Digitalisierung von Prozessen in Wohnungseigentümergemeinschaften. Künftig können Eigentümerversammlungen per Videokonferenz abgehalten werden, wenn eine Dreiviertel-Mehrheit der Eigentümer dies beschließt. Damit entfällt das bisherige Vetorecht einzelner Eigentümer, die solche virtuellen Treffen verhindern konnten.

Diese neuen Regelungen spiegeln den politischen Willen wider, die Nutzung erneuerbarer Energien im städtischen Raum zu stärken und gleichzeitig moderne Kommunikationsmittel zu integralen Bestandteilen der Immobilienverwaltung zu machen.