07. Juli, 2024

Grün

Bundestag ebnet den Weg für Balkonkraftwerke: Ein Booster für die Solarisierung

Bundestag ebnet den Weg für Balkonkraftwerke: Ein Booster für die Solarisierung

Die Zahl der Balkonkraftwerke in Deutschland steigt rapide an und dieser Trend soll durch neue gesetzliche Erleichterungen weiter verstärkt werden. Durch eine Entscheidung des Bundestags wird es Mietern und Wohnungseigentümern künftig leichter gemacht, ein Balkonkraftwerk zu installieren. Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft, sieht diese Entwicklung als "Booster für die Solarisierung von Balkonen". Schon jetzt verzeichnet das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur einen Rekordwert: Im zweiten Quartal nahmen mehr als 152.000 der kleinen Solaranlagen ihren Betrieb auf, ein Plus von 52 Prozent im Vergleich zum zweiten Quartal des Vorjahres.

Im derzeit laufenden Register sind insgesamt rund 563.000 Anlagen verzeichnet. Da es jedoch eine Nachmeldefrist gibt und einige Installationen nicht gemeldet werden, dürften die tatsächlichen Zahlen noch höher liegen.

Der Bundestag hat gleichzeitig Änderungen im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht beschlossen, die noch den Bundesrat passieren müssen. Bisher benötigten Mieter die ausdrückliche Zustimmung ihres Vermieters, um ein Balkonkraftwerk installieren zu dürfen. Künftig wird diese Maßnahme als "privilegierte bauliche Veränderung" eingestuft, was bedeutet, dass Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften den Einbau nicht grundlos verweigern können.

FDP-Politikerin Katharina Willkomm erklärte, die bisher hohen rechtlichen Hürden für Steckersolargeräte würden nun abgebaut. SPD-Abgeordnete Zanda Martens betonte, dass die notwendige Zustimmung des Vermieters oft die größte Hürde darstellte. Körnig bezeichnete die Neuregelung als gesetzlich verankertes "Recht zur Ernte von Sonnenstrom". Auch Daniel Föst, bau- und wohnungspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, und die Grünen-Politikerin Katrin Uhlig lobten die geplanten Änderungen.

Bereits zum 1. April des laufenden Jahres wurden erste Vereinfachungen bei der Registrierung der Geräte im Marktstammdatenregister eingeführt. Zudem erlaubt ein neues Solarpaket die Nutzung normaler Steckdosen und erhöht die Leistungsgrenze der Wechselrichter auf 800 Watt. Diese Maßnahmen führten laut Körnig zu einer Belebung der Nachfrage, die auch von sinkenden Preisen unterstützt wurde.

Eine Studie der RWTH Aachen im Auftrag von Eon zeigt, dass sich Balkonkraftwerke im Schnitt nach einer Betriebszeit von drei bis sechs Jahren amortisieren. Diese kleinen Solaranlagen tragen dazu bei, den Stromverbrauch und somit die Stromrechnung zu senken. Überschüssiger Strom fließt ins öffentliche Netz und bringt somit keinen unmittelbaren finanziellen Vorteil, fördert jedoch die allgemeine Energiewende.