18. Oktober, 2024

Politik

Bundestag beschließt Steuerentlastungen: Mehr Spielraum für Familien und Fachkräfte

Bundestag beschließt Steuerentlastungen: Mehr Spielraum für Familien und Fachkräfte

Der Bundestag hat maßgebliche Anpassungen im Einkommenssteuerrecht beschlossen, die rückwirkend zum Jahresbeginn greifen sollen. Der Grundfreibetrag, also der steuerfrei bleibende Einkommensanteil, wird um 180 Euro auf 11.784 Euro angehoben. Parallel dazu steigt der Kinderfreibetrag für Eltern pro Kind um 228 Euro auf 6.612 Euro, wobei er hälftig auf den Grundfreibetrag addiert wird. Durch diese Anpassungen soll die individuelle Steuerlast deutlich gemindert werden. Die Umsetzung dieser Maßnahmen in den Lohn- und Gehaltsabrechnungen wird für Dezember erwartet, vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats. Für das kommende Jahr sind gemäß den Planungen weitere Erhöhungen der Freibeträge in Aussicht gestellt. Die genauen Beträge sind jedoch noch offen, wobei regelmäßig Anpassungen vorgenommen werden, um dem Existenzminimum Rechnung zu tragen. Faktoren wie die Lohn- und Preisentwicklung werden dabei berücksichtigt. Bereits für das laufende Jahr gab es eine Erhöhung der Freibeträge, um steigenden Lebenshaltungskosten entgegenzuwirken. Finanzminister Christian Lindner (FDP) hob hervor, dass diese Anpassungen auch im Zusammenhang mit einer deutlichen Erhöhung des Bürgergeldes stehen. Des Weiteren hat das Parlament das Jahressteuergesetz verabschiedet, dessen Schwerpunkt auf diversen technischen Anpassungen liegt. Eine Neuerung betrifft das Kindergeld: Fachkräfte, die gemäß dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz aus Nicht-EU-Ländern angeworben wurden, könnten nun unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Kindergeld haben. Mithilfe dieser Änderung rechnet man in diesem Jahr mit etwa 18.000 zusätzlichen Kindergeldanträgen, in den Folgejahren werden sogar 30.000 Anträge erwartet.