11. Oktober, 2024

Politik

Bundestag beschließt Milliardenförderung für Kindertagesstätten

Bundestag beschließt Milliardenförderung für Kindertagesstätten

Der Bundestag hat mehrheitlich einem Gesetz zugestimmt, das die Qualität der Kinderbetreuung in deutschen Kitas verbessern soll. Dieses Gesetz wird ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten und sieht vor, dass die Bundesländer in den kommenden zwei Jahren jährlich etwa zwei Milliarden Euro vom Bund erhalten werden. Ziel ist es, die Betreuungsangebote zu optimieren, wobei ein Schwerpunkt auf der Schaffung neuer Stellen für Erzieherinnen und Erzieher liegt, insbesondere in Westdeutschland. Experten der TU Dortmund prognostizieren dort eine Personallücke von bis zu 90.000 Fachkräften bis zum Jahr 2030.

In den östlichen Bundesländern hingegen könnte aufgrund sinkender Kinderzahlen ein Personalüberangebot entstehen. Laut dem federführenden Familienministerium sollen die Bundesmittel dort verwendet werden, um bestehendes Personal zu halten und in weitere Qualitätsverbesserungen zu investieren. Zudem stehen Mittel für die Bereiche Verpflegung, Bewegung, Sprachentwicklung und Kindertagespflege zur Verfügung, die ebenfalls als zentrale Handlungsfelder definiert sind.

Eine entscheidende Neuerung des Gesetzes ist, dass die Länder die Bundesmittel nicht mehr zur Senkung von Kita-Gebühren einsetzen dürfen, mit einer Übergangsfrist bis Ende 2025. Familienministerin Lisa Paus betonte, dass es den Ländern jedoch freistehe, eigene Mittel für Beitragsminderungen zu verwenden. Sie zeigte sich erfreut, dass es trotz eines knappen Haushalts gelungen sei, die Länder weiterhin finanziell zu unterstützen, um die Verlässlichkeit der Kitas für Kinder und Familien sicherzustellen. Die Harmonisierung der Qualitätsstandards in den Kitas bleibe zwar ein Ziel, aber angesichts der unterschiedlichen Ausgangslagen der Länder könne dies mit der aktuellen Gesetzeslage nicht voll erreicht werden, erklärte Paus weiter.