08. Juli, 2024

Politik

Bundestag beschließt Entlastungspaket für die Landwirtschaft

Bundestag beschließt Entlastungspaket für die Landwirtschaft

Landwirte in Deutschland können nach den jüngsten Anforderungen durch das Ende der Diesel-Vergünstigungen nun mit neuen Entlastungen rechnen. Der Bundestag hat ein umfassendes Gesetzespaket verabschiedet, das von der Ampel-Koalition der landwirtschaftlichen Branche bereits im Winter zugesichert wurde. Diese Maßnahmen umfassen unter anderem steuerliche Erleichterungen bei ungleichmäßigen Einkünften. Zudem soll die Stellung der Landwirte in der Lieferkette bis zum Einzelhandel gestärkt werden. Auch neue Anreize für freiwillige Umweltleistungen der Betriebe sind geplant.

Agrarminister Cem Özdemir betonte, dass die versprochenen Verbesserungen jetzt Realität werden. Das Paket unterstreicht neben dem Abbau von Bürokratie auch den simultanen Fokus auf Wettbewerbsfähigkeit und Artenschutz. „Wer freiwillig mehr für die Umwelt leistet, merkt es künftig auf seinem Konto“, erklärte der Grünen-Politiker. Trotz der Fortschrittsbekundungen kritisierte die Opposition das Maßnahmenpaket. Hermann Färber (CDU), Vorsitzender des Agrarausschusses, räumte ein, dass die steuerlichen Entlastungen hinter den Mehrbelastungen durch das Ende der Agrardiesel-Subventionen zurückblieben.

Der Gesetzesentwurf wurde als Reaktion auf die wochenlangen Bauernproteste im Winter gegen das geplante Ende der Diesel-Subventionen entwickelt. Voraussichtlich wird das Paket am 27. September noch dem Bundesrat vorgelegt.

Von der geplanten Einkommensteuererleichterung soll die Landwirtschaft jährlich durchschnittlich 50 Millionen Euro profitieren. Betriebe können künftig Gewinne und Verluste aus verschiedenen Jahren miteinander verrechnen, um die Progressionswirkung zu mildern. Diese Steuererleichterung, ursprünglich bis 2022 befristet, soll nun bis 2028 verlängert werden.

Ferner soll die Position der Landwirte in der Lieferkette gestärkt werden. Vorgesehen ist beispielsweise, bestimmte Lieferanten dauerhaft vor unlauteren Geschäftspraktiken zu schützen.

Ab 2026 werden zudem zwei neue Öko-Regelungen eingeführt, die freiwillige Umweltleistungen honorieren. Die eine Regelung betrifft die Weidehaltung von Kühen, die andere die Steigerung der biologischen Vielfalt. Es wird dabei keine Kürzungen bei den Basiszahlungen aus der EU-Agrarfinanzierung geben. Auch die Möglichkeit, eine EU-Vorgabe zur Stilllegung von Flächen weiterhin auszusetzen, ist im Gesetz verankert.

Cem Özdemir erklärte der Deutschen Presse-Agentur, dass die Landwirte motiviert seien, mehr für Umwelt- und Artenschutz zu leisten, dies aber für sie auch wirtschaftlich attraktiv sein müsse. „Mit den neuen Öko-Regelungen erhöhen wir das Budget ohne Einkommenseinbußen bei der Grundsicherung,“ so Özdemir. Besonders Milchviehbetriebe, die ihre Kühe auf der Weide halten, sollen von diesen Neuerungen profitieren.