Die Bundesregierung hat beschlossen, mit einem konsistenten Regelwerk den Vogelschutz beim Ausbau des elektrischen Schienenverkehrs in Deutschland zu optimieren. Diese Entscheidung wurde im Rahmen einer Verwaltungsvorschrift gefällt, die kürzlich vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Zukünftig sollen bundesweit einheitliche Standards sicherstellen, dass Vögel vor potenziellen Gefahren durch Stromschläge und Kollisionen an elektrischen Oberleitungen geschützt werden. Bislang variierten die Vorschriften zum Vogelschutz von Bundesland zu Bundesland stark, was zu erheblichem Verwaltungsaufwand führte – insbesondere wenn es um die Ausstattung bestehender Bahnstrecken mit Oberleitungen oder deren Erneuerung ging. Ein Sprecher des Umweltministeriums betonte, dass bisher jede Lösung in Abstimmung mit den 16 Bundesländern und rund 400 lokalen Naturschutzbehörden individuell gefunden werden musste. Dies betraf beispielsweise Mindestabstände von Stromleitungen zu Brücken. Die neue Regelung soll diesen aufwändigen und zeitintensiven Abstimmungsprozess überflüssig machen, vorausgesetzt, der Bundesrat stimmt dem Vorhaben im April zu. Ein Inkrafttreten der Vorschrift ist für Mai angedacht. Die Initiative steht im Einklang mit dem Ziel der Bundesregierung, bis 2030 den Elektrifizierungsgrad des deutschen Schienennetzes von derzeit 62 auf 75 Prozent zu steigern. Auf Anfrage informierte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums, dass derzeit bereits 90 Prozent des Güterverkehrs und 98 Prozent des Personenverkehrs auf elektrifizierten Strecken abgewickelt werden. Im Nahverkehr jedoch gibt es noch beträchtliche Lücken, wie der Sprecher anmerkte, jedoch ohne konkrete Details zu nennen. Trotz der Vereinheitlichung der Regeln wird, wie vom Umweltministerium versichert, der bestehende Vogelschutzstandard nicht herabgesetzt. Im Gegenteil, die neuen Vorschriften sollen ein bundesweites, hohes Schutzniveau garantieren. Damit wird Konflikten zwischen Elektrifizierungsmaßnahmen und dem Schutz wildlebender Vogelarten Rechnung getragen, da unsichere Oberleitungen eine Gefahr für Vögel darstellen. Der Schutz und die Unversehrtheit wildlebender Vögel ist europaweit ein verbindliches Gebot.
Grün
Bundesregierung vereinheitlicht Vogelschutz bei Bahn-Elektrifizierung
