19. September, 2024

Politik

Bundesregierung stärkt Betriebsrente: Anreize und Erleichterungen im neuen Gesetzentwurf

Bundesregierung stärkt Betriebsrente: Anreize und Erleichterungen im neuen Gesetzentwurf

Mit einem neuen Gesetzentwurf möchte die Bundesregierung die Attraktivität von Betriebsrenten erhöhen. Das Bundeskabinett hat die Pläne bereits abgesegnet, sodass nun Unternehmen verstärkt dazu motiviert werden sollen, mehr Beschäftigten eine betriebliche Altersversorgung anzubieten. Derzeit genießen lediglich rund 54 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland eine Betriebsrente. Insbesondere kleine Unternehmen und Geringverdiener sollen durch das neue Gesetz Unterstützung finden, so dass bestehende Lücken geschlossen werden. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) betonte, dass sich niemand im Alter finanziell Sorge machen müsse. Eine Kombination aus gesetzlicher Rente und Betriebsrente sei optimal, um dieses Ziel zu erreichen. Idealerweise werde diese Altersvorsorge von den Sozialpartnern – Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen – organisiert.

Ein zentraler Bestandteil der Änderungen ist die Erhöhung der Einkommensgrenze für die Arbeitnehmer-Förderung bei der Betriebsrente von 2575 auf 2718 Euro brutto monatlich. Arbeitgeber können bis zu dieser Lohngrenze steuerliche Vorteile genießen, wenn sie ihren Mitarbeitern Beiträge zur Betriebsrente zuschießen. Zudem wird der förderfähige Betrag für Unternehmen von 960 Euro auf 1200 Euro erhöht, um sicherzustellen, dass Lohnerhöhungen nicht zum Verlust der Förderfähigkeit führen. Die Einkommensgrenzen sollen sich in Zukunft automatisch an die allgemeine Lohnentwicklung anpassen.

Darüber hinaus sind Erleichterungen beim Zugang zu bestehenden Betriebsrentensystemen sowie mehr Flexibilität für Arbeitnehmer, die länger tätig sein möchten, vorgesehen. Rentnerinnen und Rentner können ihre Betriebsrente künftig mit einer Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung kombinieren. Zwar nannte das Bundesarbeitsministerium auf Nachfrage keine konkrete Zahl an erreichbaren Betriebsrenten, es sei jedoch das Ziel, dass möglichst viele Beschäftigte im Alter von einer Betriebsrente profitieren sollen. Hierfür würden "starke Impulse" gesetzt. Im Jahr 2028 soll überprüft werden, ob die Zahl der Betriebsrentenwahrnehmungen gestiegen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Regierung prüfen, ob "Handlungsoptionen für den weiteren Betriebsrentenaufbau", einschließlich einer obligatorischen Betriebsrente, erforderlich sind.

Der Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) befürwortete grundsätzlich die Zielsetzung des Entwurfs, kritisierte jedoch das Fehlen einer Pflicht für Arbeitgeber, einen Mindestbeitrag zur Betriebsrente beizutragen und eingesparte Sozialbeiträge vollständig weiterzugeben. Derzeit besteht für Arbeitgeber nur dann eine Verpflichtung zur Betriebliche Altersvorsorge, wenn Arbeitnehmer dies über eine Gehaltsumwandlung selbst finanzieren. Nur wenige Arbeitgeber übernehmen die vollen Kosten der Betriebsrente.

Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss es noch vom Bundestag beschlossen werden. Daher sind in den nächsten Wochen weiterhin inhaltliche Anpassungen möglich.