Der Hessische Staatsgerichtshof hat eine Klage der FDP-Landtagsfraktion gegen das umfangreiche Investitionspaket der Bundesregierung zurückgewiesen. Ziel der Anträge der Liberalen war es, die bevorstehende Zustimmung der Landesregierung zur geplanten Grundgesetzänderung im Bundesrat am Freitag, dem 21. März, zu verhindern. Die Richter in Wiesbaden argumentierten, dass der Fraktion die Antragsbefugnis in diesem Verfassungsstreitverfahren fehlt. Laut Gericht können Landtagsfraktionen nur eigene Rechte geltend machen, jedoch nicht die Rechte des gesamten Landtags. Auch in Nordrhein-Westfalen und Bremen waren FDP-Fraktionen mit ähnlichen Bemühungen gescheitert. Die FDP sieht in der geplanten Grundgesetzänderung von CDU, CSU und SPD den Versuch, die Schuldenbremse durch den Bund aufzuweichen, ohne die Landesparlamente einzubeziehen. Ein Vorgehen, das die Freien Demokraten als klaren Verstoß gegen die Verfassungsautonomie der Länder und die föderale Ordnung verurteilen. Nachdem der scheidende Bundestag bereits mit einer Zweidrittelmehrheit das Gesetzespaket zur Finanzierung von Verteidigung, Infrastruktur und Klimaschutz verabschiedet hat, steht nun der Bundesrat vor der Herausforderung, am Freitag eine eben solche Mehrheit zu erzielen.
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Bundesrat zu Grundgesetzänderung gefordert: Hessischer Staatsgerichtshof weist FDP-Klage ab
