08. Juli, 2024

Politik

Bundesrat treibt Widerspruchslösung für Organspenden voran

Bundesrat treibt Widerspruchslösung für Organspenden voran

Der Bundesrat setzt sich intensiv für eine Reform der Organspenderegeln ein, um die Anzahl der Transplantationen deutlich zu erhöhen. Konkret beschloss die Länderkammer, einen Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchslösung in den Bundestag einzubringen. Diese Regelung sieht vor, dass alle Personen mit Meldeadresse in Deutschland nach ihrem Tod als Organspender gelten – es sei denn, sie haben zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen oder ein 'entgegenstehender Wille' des Verstorbenen liegt vor. Bislang ist eine Organentnahme nur nach ausdrücklicher Zustimmung erlaubt.

Im Bundestag selbst hatte vor Kurzem bereits eine parteiübergreifende Gruppe von Abgeordneten einen ähnlichen Gesetzentwurf präsentiert. Ziel ist es, noch vor der Bundestagswahl 2025 eine erneute Initiative für die Widerspruchslösung durchzusetzen. Dies wird auch von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) unterstützt. Bereits 2020 war ein erster Versuch zur Einführung dieser Regelung im Parlament gescheitert.

Die Initiative des Bundesrats wurde von Nordrhein-Westfalen angestoßen und fand die Unterstützung von sieben weiteren Bundesländern. Laut Grundgesetz hat auch der Bundesrat das Recht, Gesetzesvorlagen in den Bundestag einzubringen, worüber das Parlament dann 'in angemessener Frist' beraten und entscheiden muss.

Der Bedarf an Organen wie Nieren, Lebern oder Herzen für schwer kranke Patienten ist seit Jahren extrem hoch. Allein im vergangenen Jahr stellten 965 Verstorbene ein oder mehrere Organe für Transplantationen zur Verfügung, wie die Deutsche Stiftung Organtransplantation ermittelte. Gleichzeitig standen jedoch 8400 Menschen auf Wartelisten. Um als Spender infrage zu kommen, müssen unabhängig voneinander zwei Fachärzte den Hirntod des Verstorbenen feststellen.