Hausärztinnen und Hausärzte können künftig aufatmen: Ein neues Gesetz, das der Bundesrat kürzlich abgesegnet hat, bietet bessere Konditionen, um die medizinische Versorgung direkt vor Ort abzusichern. Ziel ist es, finanzielle Anreize und Vereinfachungen zu schaffen, die insbesondere in ländlichen Regionen und ärmeren Stadtvierteln dringend benötigte Strukturen sichern sollen.
Ein zentraler Punkt des Gesetzes ist die Abschaffung der Obergrenzen bei der Vergütung für Hausärztinnen und Hausärzte. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hebt hervor, dass dadurch gesetzlich Versicherten die Terminvergabe erleichtert werden soll. Vor dem Hintergrund von deutschlandweit 5.000 unbesetzten Hausarztsitzen setzt die Regierung auf eine Attraktivitätssteigerung des Berufs sowie die Erhaltung eines dichten Praxisnetzes.
Vergütungsreform im Detail
Für Hausärzte bedeutet dies konkret: Die bisherigen Vergütungsdeckelungen entfallen, ähnlich wie es bereits für Kinderärzte der Fall ist. Die erbrachte Mehrarbeit wird angemessen honoriert, was mehr Patientennahme begünstigen soll. Gesetzliche Krankenkassen kalkulieren, dass diese Maßnahmen jährliche Mehrkosten von rund 400 Millionen Euro verursachen könnten, verweisen jedoch auf ihre Zweifel an tatsächlich verbesserten Versorgungsleistungen.
Neue Pauschalregelungen
Darüber hinaus wird eine "Versorgungspauschale" für Patienten mit leichten chronischen Erkrankungen eingeführt. Sie soll überflüssige Quartalstermine aus rein abrechnungstechnischen Gründen überflüssig machen. Ärztinnen und Ärzte können nun eine bis zu ein Jahr umfassende Pauschale geltend machen.
Eine zusätzliche "Vorhaltepauschale" soll Praxen zugutekommen, die bestimmte Kriterien wie Haus- und Pflegeheimbesuche oder flexible Sprechzeiten erfüllen. Diese Neuerungen versprechen nicht nur eine bessere Vergütung, sondern auch einen effizienteren Praxisbetrieb.
Erweiterung der Notfallverhütung
Abseits der Vergütungsfragen bringt das Gesetz auch in anderen Bereichen Neuerungen. So fällt die Altersgrenze von 22 Jahren für den Kassenanspruch auf die "Pille danach" infolge sexuellen Missbrauchs oder Vergewaltigung.