Der Bundesrat hat entschieden, die Mietpreisbremse um weitere vier Jahre verlängern zu wollen. Ursprünglich wäre diese zum Jahresende 2025 ausgelaufen. Doch angesichts der anhaltenden Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt und den daran anknüpfenden Mietsteigerungen hat die Länderkammer einen eigenen Gesetzentwurf formuliert, der eine Fortführung bis Ende 2029 vorsieht.
Ziel ist es, in Regionen mit besonders angespanntem Wohnungsmarkt die Mieten bei Neu- und Wiedervermietungen im Zaum zu halten. Hier darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um maximal zehn Prozent übersteigen. Der Entwurf wurde nun an die Bundesregierung weitergeleitet, die binnen sechs Wochen dazu Stellung nehmen kann. Danach liegt es am Bundestag, über den Gesetzentwurf zu entscheiden.
Die Fortsetzung der Mietpreisbremse dürfte insbesondere in Ballungszentren von Mietern und Mieterverbänden aufmerksam verfolgt werden. Die Diskussion wird sicherlich weiterhin die Gemüter erhitzen, während Investoren und Immobilienbesitzer mit Spannung auf die kommenden Entscheidungen blicken.