17. November, 2024

Lexikon

Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) ist eine deutsche Behörde, die für die Kontrolle und Regulierung von Medieninhalten verantwortlich ist, die als potenziell jugendgefährdend eingestuft werden. Die BPjM wurde im Jahr 1954 gegründet und ist eine unabhängige Institution des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Die Hauptaufgabe der BPjM besteht darin, eine Liste von Medienprodukten zu erstellen und zu pflegen, die als jugendgefährdend eingestuft werden. Dies umfasst Bücher, Filme, Computerspiele und sonstige Veröffentlichungen. Die Entscheidungen der BPjM basieren auf dem Jugendschutzgesetz und stellen sicher, dass jugendliche Benutzer vor potenziell schädlichen Inhalten geschützt werden.

Um eine genaue Bewertung der Medieninhalte durchzuführen, setzt die BPjM ein Expertengremium ein, bestehend aus Vertretern verschiedener Fachbereiche wie Pädagogik, Psychologie, Recht und Jugendschutz. Diese Experten überprüfen die eingereichten Medienprodukte und bewerten sie hinsichtlich ihres potenziellen Risikos für Kinder und Jugendliche.

Wenn ein Medium als jugendgefährdend eingestuft wird, hat dies gläsern zur Folge, dass der Vertrieb an Minderjährige in Deutschland eingeschränkt oder verboten ist. Die BPjM kann auch die Indizierung bestimmter Medienprodukte veranlassen, was eine strengere Kontrolle und Beschränkung des Vertriebs zur Folge hat.

Die Arbeit der BPjM trägt somit maßgeblich zum Jugendschutz in Deutschland bei und stellt sicher, dass Eltern und Erziehungsberechtigte Medieninhalte, die für Kinder und Jugendliche ungeeignet sind, identifizieren und einschränken können.