22. September, 2024

Politik

Bundespolizei zieht Bilanz: Grenzkontrollen und ihre Effekte

Bundespolizei zieht Bilanz: Grenzkontrollen und ihre Effekte

Migration und Asylpolitik stehen auch in dieser Woche wieder im Mittelpunkt der Bundestagsdebatten. Aus einer Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass sich die Zahl der Ausweisungen auf hohem Niveau stabilisiert hat. Im ersten Halbjahr 2023 wurden 4.321 Ausweisungen ausgesprochen, überwiegend gegen Personen aus Albanien, Georgien, der Türkei, Moldau und Algerien. Im gesamten Jahr 2023 waren es bisher 8.019.

Ein Ausländer wird ausgewiesen, wenn sein Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder andere wesentliche Interessen Deutschlands gefährdet. Allerdings kann in Einzelfällen eine Abwägung vorgenommen werden, beispielsweise, wenn der Betroffene bereits lange in Deutschland lebt oder deutsche Familienangehörige hat. Viele Ausgewiesene werden jedoch nicht sofort abgeschoben und erhalten stattdessen eine Duldung. Die Zahl der Ausreisepflichtigen ist insgesamt deutlich höher und umfasst auch abgelehnte Asylbewerber ohne Aufenthaltstitel.

Nicht nur rechtskräftig verurteilte Straftäter können ausgewiesen werden. Bereits das Billigen von schweren Verbrechen gegen den Frieden oder Menschlichkeit kann ausreichend sein. Ein neuer Entwurf des Bundesinnenministeriums, der noch nicht verabschiedet wurde, sieht zusätzliche Verschärfungen vor. Linken-Politikerin Clara Bünger kritisiert diese Entwicklungen, da es keine Beweise dafür gäbe, dass die Verschärfungen Straftaten verhindern.

Zum Stichtag 30. Juni waren knapp 330.000 Menschen im Ausländerzentralregister mit einer Ausweisungsverfügung gespeichert. Nur etwa 35.000 von ihnen hielten sich zu diesem Zeitpunkt in Deutschland auf. Die restlichen Personen waren bereits ausgereist oder abgeschoben worden. Wer abgeschoben wird, erhält eine Wiedereinreisesperre für mehrere Jahre.

In den ersten fünf Tagen wieder eingeführter Grenzkontrollen wurden 898 unerlaubte Einreisen festgestellt und 540 Personen zurückgewiesen. Innenministerin Nancy Faeser hat stationäre Grenzkontrollen an allen deutschen Landgrenzen angeordnet, die inzwischen auch an den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz gelten.

An den Grenzübergängen zu Frankreich, Luxemburg und Belgien verliefen die Kontrollen bisher ohne größere Zwischenfälle. Laut Polizei war die Wartezeit dabei maximal 25 Minuten. Trotz der Kontrollen kam es zu Festnahmen wegen unerlaubter Einreisen, Drogenbesitz und anderer Vergehen.

Der Präsident des Bundeskriminalamts, Holger Münch, bestätigt die Wirksamkeit der Kontrollen im Kampf gegen Schleuserkriminalität. Auch im Innenausschuss des Bundestages werden derzeit Maßnahmen zur Asylrechtsreform diskutiert.

Für mögliches Verfahren zur Aberkennung des Schutzstatuses bei Heimreisen in das Herkunftsland sieht Richter Philipp Wittmann erheblichen Verfahrensaufwand und betont, dass aufgrund von EU-Recht und Genfer Flüchtlingskonvention selten mit einer Abschiebung zu rechnen sei. Im Regelfall gäbe es lediglich eine Statusverschlechterung.