Die Zahl der unerlaubt nach Deutschland eingereisten Personen hat im vergangenen Jahr eine signifikante Abnahme erfahren. Laut Angaben der Bundespolizei wurden rund 83.000 illegale Einreisen verzeichnet, ein deutlicher Rückgang im Vergleich zu etwa 127.500 im Jahr 2023. Mehr als die Hälfte der betroffenen Personen, nämlich rund 46.750, wurden direkt bei der Einreise oder im Zuge eines illegalen Grenzübertritts zurückgewiesen. Die Daten für den Dezember 2024 bedürfen noch der finalen Vervollständigung.
Im Raum des Schengener Abkommens sind eigentlich keine festen Grenzkontrollen vorgesehen. Nichtsdestotrotz hat die Bundespolizei seit dem 16. September des Vorjahres wieder Kontrollen an den Grenzen zu Frankreich, Luxemburg, Belgien, den Niederlanden und Dänemark eingeführt. An den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz finden bereits seit Mitte Oktober 2023 stichprobenartige Überprüfungen statt. Die Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze bestehen seit Herbst 2015, jedoch nicht in permanenter Natur und nicht für jeden Reisenden.
Ein bemerkenswerter Aspekt der Kontrollen ist das, was die Bundespolizei als "Beifang" bezeichnet. So wurden seit dem 16. September exakt 18.806 unerlaubte Einreisen festgestellt. Von diesen wurden 11.675 Personen unmittelbar zurückgewiesen. Zudem konnte bei 592 Personen eine Wiedereinreisesperre durchgesetzt werden. Im Rahmen der Kontrollen wurden ferner 410 Schleuser vorläufig festgenommen, während es gelang, 2.454 offene Haftbefehle zu vollstrecken. Die Polizei identifizierte zudem 285 Personen aus extremistischen Strömungen, was die Komplexität der Herausforderungen im Grenzmanagement unterstreicht.
Die Polizei definiert eine unerlaubte Einreise als das Überschreiten der Grenze ohne gültigen Aufenthaltstitel durch Ausländer. Zurückweisungen erfolgen dann, wenn kein Asylgesuch geäußert wird oder wenn eine Wiedereinreisesperre besteht, zum Beispiel nach einer Abschiebung oder bei Herkunft aus sogenannten sicheren Herkunftsländern nach einer vorherigen Ablehnung des Asylgesuchs.