Die Bundesnetzagentur bleibt in der spannungsgeladenen Welt der deutschen Mobilfunklandschaft in der Offensive. Im Rechtsstreit um die 2019 durchgeführte milliardenschwere Frequenzauktion möchte die Behörde das Urteil der letzten Instanz nicht hinnehmen. Klaus Müller, der Präsident der Netzagentur, verkündete, dass eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht wurde, um zentrale Fragen höchstrichterlich klären zu lassen. Im besagten Jahr wurden wichtige Nutzungsrechte für die zukunftsweisende 5G-Technologie versteigert.
Die Entscheidung ist auf eine Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Köln zurückzuführen, das im Sommer das Vorgehen der Behörde als rechtswidrig bewertete. Grund dafür war eine mutmaßliche Einflussnahme des Bundesverkehrsministeriums, damals unter CSU-Politiker Andreas Scheuer. Geklagt hatten die Telekommunikationsanbieter Freenet und EWE Tel, die sich unrechtmäßig benachteiligt sahen. Die Entscheidung der Netzagentur, auf eine Diensteanbieter-Verpflichtung zu verzichten, hätte diesen Anbietern Marktvorteile bieten können. Der Rechtsweg zum Bundesverwaltungsgericht soll vorläufig verhindern, dass das Urteil rechtskräftig wird.
Parallel zum Rechtsstreit richtet die Bundesnetzagentur ihren Blick jedoch auch in die Zukunft. Bei einer Anhörung in Bonn standen die kommenden Mobilfunkfrequenzen, deren Nutzungsrechte 2024 auslaufen, im Mittelpunkt. Trotz des zur Diskussion stehenden Verzichts auf eine Auktion, sollen die Nutzungsrechte um fünf Jahre verlängert werden, jedoch unter der Prämisse, dass die etablierten Anbieter Deutsche Telekom, Vodafone und O2 Telefónica ihre Dienste deutlich ausbauen. Ziel ist es, bis 2030 eine Flächenabdeckung von 99,5 Prozent mit mindestens 50 Megabit im Download zu erreichen. Trotz vorangegangener Kritik der Telekom an diesen ambitionierten Zielen, bekräftigte Klaus Müller den Plan.