In einer kollektiven Bekundung plädieren die deutschen Bundesländer für substanzielle Modifikationen an der avisierten Reform des Krankenhauswesens, die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorangetrieben wird. Der Konferenzvorsitz der Gesundheitsminister, den aktuell Kerstin von der Decken aus Schleswig-Holstein bekleidet, hat am Dienstag deutliche Worte gefunden. Sorgen bereite vor allem die noch unscharfe Konturierung des neuen Vergütungssystems und dessen mögliche Konsequenzen. Ebenso vermisse man eine adäquate Einbeziehung der Finanzierung von kleinen, jedoch unverzichtbaren Krankenhäusern in das Reformkonzept.
Die geforderte Nachbesserung des Entwurfs scheint auf einem parteiübergreifenden Konsens zu fußen und veranschaulicht den gemeinsamen Wunsch nach einem direkten Eingreifen des Bundes. Im Detail wurde auch die Forderung erhoben, dass der Gesetzentwurf im Bundesrat zustimmungspflichtig gestaltet sein soll.
Lauterbachs Agenda sieht vor, das aktuelle Vergütungsprinzip umzugestalten, indem Pauschalen für Behandlungsfälle eingeführt werden. Diese Maßnahme soll Kliniken dazu befähigen, sich weniger dem Ertragsdruck auszusetzen und sich stattdessen auf die Qualität der Leistungen zu konzentrieren. Zukünftig könnten Krankenhäuser dadurch bis zu 60 Prozent ihrer Einnahmen durch das bloße Bereithalten ihrer Dienstleistungen erzielen. Für einen ausgeglichenen finanziellen Rahmen soll eine präzisere Definition von Leistungsgruppen sorgen, flankiert von einheitlichen Qualitätsstandards. Bevor diese weitreichenden Änderungen implementiert werden könnten, steht der Gesetzentwurf am 8. Mai zur Begutachtung durch das Bundeskabinett an.