19. September, 2024

Krypto

Bundeskriminalamt und ZIT legen den Hammer auf illegale Kryptobörsen

Bundeskriminalamt und ZIT legen den Hammer auf illegale Kryptobörsen

Ermittler des Bundeskriminalamts (BKA) und der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) sind gegen eine beträchtliche Anzahl von Plattformen vorgegangen, die den Umtausch von Kryptowährungen ermöglichten. Wie von den beteiligten Behörden sowie der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main bekannt gegeben wurde, beschuldigt man die Betreiber dieser Plattformen, in erheblichem Umfang die Herkunft kriminell erlangter Gelder verschleiert und sich damit der Geldwäsche und des Betriebs krimineller Handelsplattformen im Internet strafbar gemacht zu haben.

Insgesamt wurden 47 sogenannte Exchange Services, die in Deutschland ihren Betrieb hatten, abgeschaltet. Diese Plattformen ermöglichten es ihren Nutzern, sowohl herkömmliche Währungen als auch Kryptowährungen zu tauschen, und dies ohne einen Registrierungsprozess oder die Prüfung von Identitätsnachweisen durchlaufen zu müssen.

Nach Angaben der Ermittlungsbehörden stellen solche Exchange Services, die anonyme Finanztransaktionen und somit Geldwäsche ermöglichen, ein zentrales Instrument im Bereich der Cyberkriminalität dar. Nutzer dieser Plattformen umfassten unter anderem Darknet-Händler und Botnetz-Betreiber, die über diese Dienste erpresstes Lösegeld oder andere durch kriminelle Aktivitäten erwirtschaftete Erträge in den regulären Währungskreislauf einschleusen konnten.