04. Juli, 2024

Wirtschaft

Bundeskartellamt verhängt Millionenstrafe gegen AVM – Strafe wegen Preisbindung

Bundeskartellamt verhängt Millionenstrafe gegen AVM – Strafe wegen Preisbindung

Das Bundeskartellamt hat eine empfindliche Geldbuße in Höhe von knapp 16 Millionen Euro gegen den Berliner Fritz!-Box-Hersteller AVM verhängt. Grund hierfür ist eine vertikale Preisbindung mit sechs Elektronikfachhändlern. Kartellamtschef Andreas Mundt erklärte, das Unternehmen habe durch diese Praktiken über Jahre hinweg die freie Preisbildung gegenüber Endkundinnen und -kunden eingeschränkt und somit den Wettbewerb beeinträchtigt.

Die Entscheidung des Bundeskartellamts soll ein klares Zeichen setzen: Verstöße gegen das Verbot der Preisbindung werden konsequent geahndet. AVM hat sich bereit erklärt, die Strafe zu akzeptieren und keine Rechtsmittel einzulegen. Mit dieser Einigung ist das Verfahren beendet.

AVM, gegründet 1986, erzielte im vergangenen Jahr mit 890 Beschäftigten einen Umsatz von 580 Millionen Euro. Die Firma ist bekannt für ihre Router, Repeater, Telefone und Smart-Home-Produkte, die unter der Marke "Fritz!" vertrieben werden. Nähere Angaben zum Gewinn wurden nicht gemacht.

Den Erkenntnissen der Wettbewerbshüter zufolge haben AVM-Mitarbeiter nicht nur Einkaufspreise mit den Händlern besprochen, sondern auch die Endverbraucherpreise beeinflusst. Durch den Einsatz spezieller Software wurden die Preise laufend überwacht und bei Bedarf in Absprache mit den Händlern erhöht. Ein anonymer Hinweis hatte das Bundeskartellamt im Februar 2022 zu einer Durchsuchung bei AVM veranlasst, die zur Aufdeckung dieser Praktiken führte.

In einer Reaktion bedauerte AVM Geschäftsführer entstandene Irritationen und betonte, dass man den stationären Handel wettbewerbsfähig gegenüber dem Onlinehandel halten wollte. Kleinere Händler sollten dadurch die Möglichkeit haben, Produkte zu vorteilhaften Einkaufspreisen zu erwerben. Das Kartellamt sah hierin jedoch eine unzulässige Marktmanipulation. AVM betont, dass Verbraucher nicht benachteiligt worden seien, da die Produkte zu vorteilhaften Preisen im Handel erhältlich waren.