22. Dezember, 2024

Wirtschaft

Bundeskartellamt kritisiert unzureichenden Wettbewerb bei öffentlichen Ladesäulen für E-Autos

Bundeskartellamt kritisiert unzureichenden Wettbewerb bei öffentlichen Ladesäulen für E-Autos

Das Bundeskartellamt hat die mangelnde Konkurrenz bei öffentlichen Ladesäulen für E-Fahrzeuge gerügt. Viele Kommunen vergeben Flächen primär an lokale Stadtwerke oder ausgesuchte Einzelanbieter. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet dies geringe Auswahl und potenziell steigende Ladestrompreise, wie Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, betonte.

Die Preisunterschiede an den Ladesäulen könnten auf punktuelle, missbräuchlich hohe Preise hindeuten. In vielen lokalen Märkten existieren nur wenige Ladestromanbieter, wodurch marktbeherrschende Stellungen entstehen können. Laut Mundt funktioniert der Wettbewerb bei der Ladestromversorgung vielerorts nicht ordnungsgemäß, was schärfere Rahmenbedingungen für die Flächenvergabe erforderlich machen würde.

Marktdominante Anbieter bieten nicht nur ihren eigenen Strom an, sondern erlauben auch das Laden von Fahrzeugen, die über fremde Ladekarten verfügen. Da jedoch der Betreiber der Ladesäule die Preise festlegt, könnten lokale Betreiber den Preis für Konkurrenten so hochsetzen, dass diese vom Markt verdrängt werden.

Auf kommunaler Ebene fehlt es häufig an einer diskriminierungsfreien Vergabe öffentlicher Flächen. An Autobahnen hat der Bund durch die Ausschreibung staatseigener Flächen im Rahmen des „Deutschland-Netzes“ die Voraussetzungen für einen offenen Marktzugang verbessert. Andererseits bleiben Flächen auf bewirtschafteten Rastanlagen, insbesondere bei der Tank & Rast-Gruppe, in deren Hand, was ebenfalls marktmächtige Stellungen begünstigt.

Aktuell sieht das Kartellamt jedoch keine Grundlage für ein Eingreifen. Einzelne überhöhte Preise rechtfertigen noch nicht die Annahme systematisch überhöhter Ladestrompreise in ganz Deutschland. Betreibende Unternehmen müssen ihre Investitionskosten decken, und die Auslastung der Säulen ist teilweise gering. Eingriffe in die Preisgestaltung könnten den Ausbau des Ladenetzes hemmend beeinflussen. Mehr Preistransparenz könnte Anbietern ermöglichen, ihre Preise zu koordinieren. Eine zeitlich befristete Vergabe öffentlicher Flächen könnte hier Abhilfe schaffen.