18. März, 2025

Märkte

Bundeskartellamt erhält grünes Licht: Apple im Fokus der Wettbewerbshüter

Bundeskartellamt erhält grünes Licht: Apple im Fokus der Wettbewerbshüter

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine wesentliche Entscheidung im Fall des US-Technologiegiganten Apple getroffen und damit eine entscheidende Weiche für das Bundeskartellamt gestellt. Durch die Bestätigung, dass Apple eine überragende marktübergreifende Bedeutung im Wettbewerb innehat, kann die Wettbewerbsbehörde nun gegen bestimmte Geschäftspraktiken des Unternehmens vorgehen, die sie als schädlich für den Wettbewerb einstuft. Der Hintergrund dieser Entwicklung liegt in einer neuen gesetzlichen Regelung aus dem Jahr 2023, auf deren Basis das Bundeskartellamt Apples Einfluss auf mehrseitigen Märkten als signifikant bewertete. Diese Einschätzung rief Unmut beim Konzern hervor, der daraufhin in Karlsruhe vorstellig wurde. Doch der Kartellsenat des BGH wies die Beschwerde Apples ab und bestätigte somit in erster und letzter Instanz die Sichtweise der Wettbewerbshüter. Seit der Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) im Jahr 2021 haben die deutschen Behörden verbesserte Möglichkeiten erhalten, um gegen Digitalriesen vorzugehen, die in unterschiedlichen Marktbereichen von überragender Bedeutung sind. Die juristische Prozedur sieht dabei vor, zunächst die marktübergreifende Bedeutung eines Unternehmens festzustellen, bevor im zweiten Schritt potenziell schädliches Verhalten untersagt werden kann.