18. Dezember, 2024

Wirtschaft

Bundeskabinett verlängert Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld auf 24 Monate

Bundeskabinett verlängert Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld auf 24 Monate

Das Bundeskabinett hat eine richtungsweisende Entscheidung getroffen: Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wird auf bis zu 24 Monate verlängert. Diese Maßnahme soll Unternehmen in herausfordernden Zeiten stärken und unterstützen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil betonte die wichtigen Aufgaben der Wirtschaft und hob hervor, wie entscheidend es sei, Fachkräfte zu sichern und Arbeitsplätze zu stabilisieren. Kurzarbeit versteht sich als Maßnahme, bei der die Arbeitszeit der Beschäftigten eines Betriebs herabgesetzt wird. Dies kann den gesamten Betrieb betreffen oder nur Teilbereiche. Die Bundesregierung zielt darauf ab, Arbeitgebern finanzielle Entlastung zu bieten und Entlassungen zu vermeiden – eine Strategie, die sich in Krisenzeiten bewährt hat. Ein erhöhter Anstieg der Kurzarbeit sorgt derzeit für Handlungsbedarf. Die neue Regelung will insbesondere Betrieben, die verlässliche Planungshorizonte benötigen, einen sicheren Rahmen bieten. Das Arbeitsministerium hob hervor, dass die bewährten Arbeitnehmer, die das Unternehmen tragen, gehalten werden sollen. Mit einer erschreckend hohen Zahl von über 260.000 Menschen in Kurzarbeit im September 2024 zeigen die hochgerechneten Daten die Dringlichkeit dieser Verlängerung. Besonders stark wirkt sich die Kurzarbeit gegenwärtig im verarbeitenden Gewerbe aus, wobei im August allein 143.000 Beschäftigte darunter fielen. Dies betrifft vor allem Branchen wie den Maschinenbau, die Metallerzeugung, die Elektronikproduktion sowie den Automobilsektor.