02. Oktober, 2024

Politik

Bundeskabinett verabschiedet umfassendes Mobilitätsdatengesetz: Echtzeitdaten revolutionieren den Verkehr

Bundeskabinett verabschiedet umfassendes Mobilitätsdatengesetz: Echtzeitdaten revolutionieren den Verkehr

Reisende und Pendler in Deutschland dürfen sich auf eine verbesserte Bereitstellung von Mobilitätsdaten in Echtzeit freuen. Das Bundeskabinett hat ein neues Mobilitätsdatengesetz verabschiedet, das Navigationssysteme und Informationen zu Verspätungen, Ausfällen von Bussen und Bahnen sowie die Verfügbarkeit von Taxis oder Parkplätzen optimieren soll. Diese Gesetzesinitiative zielt darauf ab, die multimodale Fortbewegung durch die digitale Buchung und Bezahlung anbieterübergreifend zu erleichtern.

Das neue Gesetz soll auch die Kombination verschiedener Verkehrsmittel in einer einzigen App ermöglichen. Von der Nutzung eines E-Scooters für den Weg zum Bahnhof bis hin zur Buchung eines Taxis oder Fahrdienstes wie Uber oder Bolt für die letzten Kilometer: die Mobilitätsdaten werden über eine zentrale Plattform bereitgestellt, um den Nutzern einen einfachen Vergleich der besten Optionen zu bieten.

Bundesverkehrs- und Digitalminister Volker Wissing (FDP) betont, dass die Bundesregierung damit die Grundlage für innovative und nachhaltige Mobilitätslösungen schaffen will. Angesichts des prognostizierten Anstiegs des Verkehrs sei es unerlässlich, Daten klug zu nutzen, um die Infrastrukturen bestmöglich zu optimieren und den Verkehr effizient zu gestalten. Zukünftig sollen Echtzeitinformationen zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Baustellen, Ladeinfrastrukturen und Sharing-Angeboten einheitlich und leicht zugänglich sein.

In der Mobilitätsbranche ist das neue Gesetz jedoch nicht unumstritten. Anbieter wie Flixbus befürchten, dass Geschäftsgeheimnisse, wie die Auslastung bestimmter Fahrstrecken, publik werden könnten. Der aktuelle Kabinettsentwurf gewährt Dateninhabern das Recht, Informationen zurückzuhalten, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse betreffen, wobei die Beweislast beim Dateninhaber liegt.

Verbraucherschützer, vertreten durch Marion Jungbluth vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), äußerten Bedenken. Sie warnen, dass eine pauschale Verweigerung der Datenbereitstellung unter Berufung auf Geschäftsgeheimnisse das Mobilitätsdatengesetz unzureichend machen könnte. Es sei wichtig, dass das Gesetz zu echten Verbesserungen führe und nicht wirkungslos bleibe.