Die SPD-Fraktion geht davon aus, dass der Bundeshaushalt für das kommende Jahr trotz des Verfassungsgerichtsurteils zum Etat 2021 wie geplant beschlossen werden kann. Das Urteil des Verfassungsgerichts erklärte eine Umschichtung von 60 Milliarden Euro im Haushalt von 2021 für verfassungswidrig. Dadurch sind bestimmte Mittel, die für den Klimaschutz vorgesehen waren, nicht mehr verfügbar.
Die parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Katja Mast, gab jedoch bekannt, dass die SPD-Fraktion auf verschiedene Szenarien vorbereitet sei und dennoch den Bundeshaushalt für das kommende Jahr zum 1. Dezember verabschieden könne. Auch die Bereinigungssitzung, bei der letzte Änderungen am Etat vorgenommen werden, soll wie geplant stattfinden.
Das Verfassungsgerichtsurteil könnte sich allerdings stark auf den sogenannten Klima- und Transformationsfonds auswirken. Aus diesem Fonds plante die Bundesregierung zahlreiche Förderprogramme, darunter auch den Austausch alter Öl- und Gasheizungen, zu finanzieren. Diese Vorhaben könnten nun durch das Urteil gefährdet sein.