Der Bundesgerichtshof (BGH) hat beschlossen, zentrale Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem weitreichenden Datendiebstahl bei Facebook zu klären. Im April 2021 nutzten Unbekannte eine Funktion zur Suche nach Freunden auf der Plattform und erlangten Zugriff auf Daten von rund 533 Millionen Nutzern aus 106 Ländern, die sie daraufhin im Internet veröffentlichten. Trotz zahlreicher Schadenersatzklagen waren diese bislang bei Landes- und Oberlandesgerichten größtenteils erfolglos geblieben; eine Entscheidung einer höheren Instanz steht jedoch noch aus. In einem sogenannten Leitentscheidungsverfahren wird sich der sechste Zivilsenat mit der grundlegenden Frage auseinandersetzen, ob der Verlust der Kontrolle über persönliche Daten einen immateriellen Schaden darstellt und wie dieser gegebenenfalls zu beziffern ist. Der Fall könnte einen Präzedenzfall in der Rechtsprechung schaffen, der weitreichende Auswirkungen auf zukünftige Fälle von Datenmissbrauch haben könnte. (Az. VI ZR 10/24) Der Meta-Konzern, zu dem Facebook gehört, zeigt sich zuversichtlich, dass die bisherigen Abweisungen der über 6.000 Klagen durch deutsche Gerichte auch in der höchsten Instanz Bestand haben werden. Eine Unternehmenssprecherin betonte vor der Anhörung in Karlsruhe, man begrüße die Möglichkeit, die Sichtweise des Unternehmens beim BGH zu verteidigen.