Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wird am Mittwoch eine wegweisende Entscheidung treffen, die weitreichende Konsequenzen für den Verbraucherschutz haben könnte. Im Fokus steht die Frage, ob ein Verbraucherverband vor Gericht eine direkte Rückerstattung für einzelne Verbraucher durchsetzen kann.
Im vorliegenden Fall klagte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) gegen einen Festivalveranstalter, der eine Gebühr mutmaßlich zu Unrecht erhoben hatte (Az. I ZR 168/23). Besucher des Festivals konnten Armbänder erwerben, auf die sie Geld laden konnten, um auf dem Gelände zu bezahlen. Nicht ausgegebenes Guthaben konnte anschließend über ein Eventportal zurückerstattet werden, jedoch wurde eine Gebühr von 2,50 Euro einbehalten. Die Verbraucherzentrale sah darin eine rechtswidrige Praxis und schritt gerichtlich ein.
In den Vorinstanzen hatten sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Rostock bereits bestätigt, dass die Rückerstattungsgebühr unzulässig sei. Der Schwerpunkt der jetzigen Entscheidung liegt jedoch darauf, ob der Veranstalter verpflichtet ist, diese Gebühr direkt an die Verbraucher zurückzuerstatten. "Der Beseitigungsanspruch der Verbraucherzentralen könnte hierbei auf dem Prüfstand stehen," erläutert vzbv-Referentin Jana Brockfeld.
Das Oberlandesgericht stellte in seiner vorherigen Entscheidung klar, dass den Verbraucherschützern kein Anspruch auf direkte Rückzahlung zustehe. Sie hätten lediglich die Information der Verbraucher über ihr Recht auf Rückforderung erzwingen können. Dieser Schritt wurde jedoch bisher nicht unternommen, sodass die Entscheidung des BGH nun von besonderem Interesse ist.