Das Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) ist eine deutsche Rechtsvorschrift, die erstmals im Jahr 1986 erlassen wurde. Es regelt die Gewährung und Höhe des Bundeserziehungsgeldes, einer finanziellen Unterstützung für Eltern oder Erziehungsberechtigte, die ihr Kind in den ersten Lebensjahren selbst betreuen und erziehen möchten.
Gemäß dem BErzGG haben Eltern grundsätzlich einen Anspruch auf Bundeserziehungsgeld, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und ihr Kind selbst betreuen. Das Gesetz definiert auch die Voraussetzungen für die Gewährung des Bundeserziehungsgeldes, wie beispielsweise das Alters des Kindes, den Umfang der Betreuung durch die Eltern und das Einkommen der Familie.
Die Höhe des Bundeserziehungsgeldes richtet sich nach dem individuellen Einkommen der Eltern und beträgt in der Regel 67% des Nettoeinkommens für die ersten zwölf Lebensmonate des Kindes. Die maximale Bezugsdauer beträgt 14 Monate, wobei ab dem dritten Geburtenjahr des Kindes kein Bundeserziehungsgeld mehr gewährt wird.
Das BErzGG wurde in den letzten Jahren mehrfach novelliert, um den Bedürfnissen der Familien gerecht zu werden. So wurde beispielsweise im Jahr 2007 das Elterngeld eingeführt, das das bisherige Bundeserziehungsgeld abgelöst hat. Das Elterngeld hat das Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen und den Eltern einen finanziellen Ausgleich für den Einkommensverlust während der Elternzeit zu bieten.
Das Bundeserziehungsgeldgesetz ist eine wichtige Grundlage für die Familienpolitik in Deutschland und soll den Eltern die Möglichkeit geben, ihre Kinder in den ersten Lebensjahren intensiv zu betreuen und zu fördern. Es ist ein Instrument, das dazu beiträgt, die frühkindliche Entwicklung zu unterstützen und so die Grundlage für eine gesunde und erfolgreiche Zukunft der Kinder zu legen.