Die Frage, ob Arbeitnehmer in Zeiten der Freistellung während einer Kündigungsfrist aktiv nach einer neuen Beschäftigung suchen müssen, beschäftigt aktuell das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Im Mittelpunkt steht der Fall eines Senior Consultants aus Baden-Württemberg, dem gekündigt wurde und der anschließend von seiner Arbeit freigestellt war.
Der betroffene Mitarbeiter erhielt von seinem Arbeitgeber 43 neue Stellenangebote, von denen er sich jedoch erst gegen Ende der Kündigungsfrist auf sieben bewarb. Für den letzten Monat verweigerte der Arbeitgeber die Gehaltszahlung, was zum Streit führte.
Der Consultant fordert nun mit Nachdruck das ihm nicht ausgezahlte Entgelt in Höhe von 6.440 Euro brutto sowie Verzugszinsen. Er hält es nicht für seine Pflicht, während der Freistellung ein neues, dauerhaftes Arbeitsverhältnis aufzunehmen. Der Arbeitgeber hingegen sieht es als notwendig an, dass der Consultant sich während dieser Zeit aktiv auf die angebotenen Stellen bewirbt.