25. November, 2024

Technologie

Bund sichert Finanzierung für Digitalisierung des Stuttgarter Schienenknotenpunkts zu

Bund sichert Finanzierung für Digitalisierung des Stuttgarter Schienenknotenpunkts zu

Die Bundesregierung steht fest hinter dem Vorhaben, den Bahnknoten Stuttgart als Pionierprojekt in Deutschland komplett digital zu steuern. Der Bahnbeauftragte Michael Theurer hat die unmissverständliche Zusage gemacht, dass die Digitalisierung des Knotenpunktes nicht an finanziellen Hürden scheitern wird. Damit setzt die Regierung ein klares Zeichen gegen Befürchtungen, dass Einsparungen im Haushalt Auswirkungen auf das Projekt haben könnten.

Diese Entwicklung ist von entscheidender Bedeutung, um die Leistungsfähigkeit und Pünktlichkeit des Bahnverkehrs in der Region zu verbessern. Es war zuvor vonseiten des Verkehrsministeriums Baden-Württembergs gewarnt worden, dass Budgetkürzungen die Digitalisierungspläne zum Scheitern bringen könnten.

Auch für den Bau des Bahnhofs Fangschleuse nahe der Tesla-Fabrik bei Berlin gibt es positive Neuigkeiten. Nach Angaben von Theurer und der Bestätigung durch Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke ist auch hier mit der Umsetzung zu rechnen. Einer Realisierung steht nichts im Wege, da bereits eine Finanzierungsvereinbarung vonseiten des Bundes unterzeichnet wurde.

Die sicher gestellte Finanzierung fällt in eine Zeit, in der die Bundesregierung aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts in anderen Bereichen, insbesondere im Haushalt 2024 und im Klima- und Transformationsfonds, erhebliche Einsparungen vornehmen muss. Die Deutsche Bahn stand vor der Herausforderung, für ihre Infrastrukturmaßnahmen, für die ursprünglich bis zu 45 Milliarden Euro vorgesehen waren, eine solide Finanzierung sicherzustellen, wovon ein erheblicher Teil bisher noch ungeklärt war.

Vor dem Hintergrund dieser Herausforderungen hat die Deutsche Bahn begonnen, die Priorisierung ihrer Bauvorhaben zu überarbeiten. Nach einer durchgesickerten Liste der Bahn-Infrastrukturgesellschaft InfraGo könnten Instandhaltungsmaßnahmen künftig vor Neu- und Ausbauprojekten rangieren. Trotzdem betonte Theurer, dass die Liste lediglich die Überprüfung bereits abgeschlossener Finanzierungsvereinbarungen darstelle und keine Rückschlüsse auf eventuelle Streichungen zulasse.