22. Oktober, 2024

Politik

Bund plant neue Standards für öffentliche Auftragsvergabe

Bund plant neue Standards für öffentliche Auftragsvergabe

Die Bundesregierung plant mit einem neuen Tariftreuegesetz die Vergabe öffentlicher Aufträge an die Einhaltung tariflicher Standards zu knüpfen. Dieser Entwurf wurde bereits vom Bundesarbeitsministerium an die Bundesländer und relevante Verbände versandt. Doch der Weg dorthin blieb nicht ohne Hindernisse: Das FDP-geführte Bundesfinanzministerium hatte zunächst die Anhörung der Verbände blockiert. Noch im September betonte ein Sprecher von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD), dass die internen Regierungsgespräche andauern und die Ergebnisse abzuwarten bleiben. Der im Koalitionsvertrag von SPD, FDP und Grünen vereinbarte Richtungswechsel sieht vor, dass die Auftragsvergabe des Bundes künftig an einen repräsentativen Tarifvertrag der jeweiligen Branche gebunden wird. Dies soll über eine unkomplizierte Erklärung erfolgen. Finanzminister Christian Lindner von der FDP betonte jedoch die Wichtigkeit, bürokratische Hemmnisse zu vermeiden, um die wirtschaftliche Dynamik zu fördern. Ein erster Entwurf des Arbeitsministeriums erfuhr daher Kritik und führte zu Verzögerungen. Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter, äußerte Widerstand gegen diese Pläne für einen Tarifzwang bei öffentlichen Aufträgen. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zeigte sich hingegen optimistisch und versprach Verbesserungen vor kurzem zum Gründungsjubiläum des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Der Entwurf sieht über die Tariftreue hinaus auch eine Anpassung der Betriebsratswahlen an die digitale Ära vor. Diese sollen zwischen März und Mai 2026 erstmals auch online möglich sein. Außerdem sollen neue Schutzmechanismen für Betriebsräte eingeführt und Straftaten gegen diese als Offizialdelikt eingestuft werden.