Das britische Tech-Start-up Builder.ai gilt als eines der ambitioniertesten Unternehmen im KI-Sektor. Mit prominenten Investoren wie Microsoft und SoftBank sowie einer Finanzierung von 450 Millionen US-Dollar schien die Zukunft vielversprechend. Doch jetzt sorgt der plötzliche Rücktritt von CEO und Gründer Sachin Dev Duggal für Unruhe.
Rücktritt unter brisanten Vorwürfen
Der Unternehmenschef, der fortan als "Chief Wizard" im Vorstand verbleibt, sieht sich mit schwerwiegenden Vorwürfen konfrontiert. Berichten zufolge wurde er in einer strafrechtlichen Ermittlung der indischen Finanzaufsicht als Verdächtiger benannt. Die Ermittlungen drehen sich um mutmaßliche Geldwäsche im Umfeld des insolventen Haushaltsgerätekonzerns Videocon. Ein Haftbefehl gegen Duggal wurde erlassen, wogegen er jedoch Berufung eingelegt hat.
Builder.ai selbst begründet den Wechsel an der Unternehmensspitze mit einer strategischen Neuausrichtung. Die wachsende Nachfrage nach KI-gestützten Softwarelösungen erfordere eine neue Führungsstruktur, heißt es offiziell. Branchenkenner sehen jedoch einen direkten Zusammenhang mit den laufenden Ermittlungen.
Unternehmensinterne Probleme und Kritik an der Kultur
Die Financial Times hatte bereits zuvor von internen Schwierigkeiten berichtet. Ehemalige Mitarbeiter beklagten eine hohe Personalfluktuation und kritisierten Duggals Führungsstil. Zudem gab es Beschwerden über nicht eingehaltene Deadlines und die Qualität der erbrachten Leistungen. Kunden monierten Verzögerungen und Unstimmigkeiten bei der Lieferung von Softwareprojekten.
Builder.ai wies diese Kritik zurück und verwies auf die Herausforderungen eines "schnelllebigen" Unternehmensumfelds. Probleme mit Kunden seien laut Unternehmensanwälten oft auf technische Schwierigkeiten oder Projektunterbrechungen durch Auftraggeber zurückzuführen.
Mit Manpreet Ratia, einem erfahrenen Investor von Jungle Ventures, tritt ein neuer CEO an die Spitze. Sein Fokus liegt nach eigener Aussage darauf, das Unternehmen skalierbar zu machen und operative Exzellenz sicherzustellen.