Das politische Bündnis um Sahra Wagenknecht hat nach dem knappen Scheitern beim Einzug in den Bundestag den Gang zum Bundesverfassungsgericht angetreten, um eine erneute Auszählung der Stimmen zu erwirken. Eine Sprecherin der BSW bestätigte der Deutschen Presse-Agentur die Einreichung eines entsprechenden Antrags in Karlsruhe, wie die 'Frankfurter Allgemeine Zeitung' berichtete. Im weiteren Verlauf der Woche sollen weitere Klagen folgen. Nach dem vorläufigen Endergebnis der Bundestagswahl am 23. Februar erzielte das Bündnis bundesweit 4,972 Prozent der Stimmen und verpasste damit nur knapp den Einzug ins Parlament. Nachzählungen an einzelnen Orten ergaben, dass offenbar einige Stimmen falsch zugeordnet wurden, auch wenn es keine signifikanten Veränderungen in der Verteilung der Stimmen gab. Parteigründerin Sahra Wagenknecht betonte in der 'FAZ', dass 'einige Tausend BSW-Stimmen' fälschlicherweise anderen Parteien zugerechnet oder als ungültig erklärt worden seien. Der Respekt vor dem Wähler verlange, mögliche Fehler zu identifizieren und zu korrigieren. Eine landesweite Neuauszählung vor Feststellung des amtlichen Ergebnisses sei dafür unerlässlich. Das endgültige Ergebnis soll bereits am kommenden Freitag vom Bundeswahlausschuss bekannt gegeben werden. Danach bestünde die Möglichkeit, Einspruch zu erheben und erforderlichenfalls Klage einzureichen. Das Bündnis BSW wird unter anderem von dem Staatsrechtler Christoph Degenhart vertreten. Er hob gegenüber der 'FAZ' hervor, dass das extrem knappe Wahlergebnis zugunsten des BSW eine umfassende Überprüfung des Wahlverfahrens dringend notwendig mache, um Rechtsverluste, die Schwächung der demokratischen Legitimität und die Missachtung des Wählerwillens zu vermeiden.
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BSW zieht vor das Bundesverfassungsgericht: Forderung nach Neuauszählung
